Gericht: Der letzte Wurf erzielte den Beweis

Vorarlberg / 06.09.2021 • 14:55 Uhr
Gericht: Der letzte Wurf erzielte den Beweis
Kfz-Sachverständiger Christian Wolf beim entscheidenden Wurf: Hier barst die Windschutzscheibe beim Aupfrall der Bierdose. Beweisvideo

Warum ein Kfz-Gutachter für einen Gerichtsfall unzählige Male Bierdosen auf Autos schleudern musste.

Feldkirch Es ist ein abstruser Prozess. Abstrus, weil er eigentlich von einer Lappalie ausgeht.  Von einer lächerlichen Bagatelle, die schlussendlich aber in ein äußerst aufwendiges Gerichtsverfahren münden sollte.

Es trug sich vor mehr als einem Jahr zu, als eine 47-jährige Autofahrerin verkehrsbedingt eine Vollbremsung einleiten musste. Ein nachfolgender Radfahrer kam daraufhin ins Wanken und plumpste zu Boden.

Zweiter Akt des Dramas: Der erzürnte Radler soll zu einer Bierdose im Fahrradkorb gegriffen und sie auf die Windschutzscheibe des Pkw geschleudert haben.

„Bruchspinne“

Die Dose prallte auf die Scheibe, auf der sich sofort eine „Bruchspinne“ bildete. Der dadurch entstandene Sachschaden von mehr als 1000 Euro veranlasste die Eigentümerin des Pkw zu einer Anzeige gegen den Radfahrer, in dessen Briefkasten alsbald eine Ladung als Beschuldigter vom Bezirksgericht Dornbirn flatterte. Wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung. Doch der Angeklagte bestritt jeglichen Vorwurf. „Ich habe weder eine Bierdose im Fahrradkorb mitgeführt noch gegen ein Auto geschleudert!“ Es gelang ihm, das Bezirksgericht mit seinen Angaben zu überzeugen. Er wurde im Zweifel freigesprochen.

Die Geschädigte hingegen bewies ebenso eiserne Entschlossenheit, indem sie die Tat als Augenzeugin schilderte und gegen den Freispruch in Berufung ging – mit Erfolg.

„Mit g’höriger Wucht!“

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch kam zum Zug. Schließlich landete der Fall vor dem Berufungsgericht in Feldkirch. Die geschädigte Zeugin gab an, der wütende Radfahrer habe die Dose aus einem flachen Wurfwinkel gegen die Scheibe geworfen. „Und war mit g‘höriger Wucht!“, bekräftigt sie bei der Berufungsverhandlung.

Doch ist es technisch möglich, dass dadurch eine „Bruchspinne“ verursacht wird? Darüber gibt es keine einschlägige Literatur. Somit wurde der Kfz-Sachverständige Christian Wolf beauftragt, die Probe aufs Exempel zu machen. Der Gutachter begab sich auf das Gelände einer Autoverwertungsfirma und bewarf die Windschutzscheiben dreier Pkw mit Dosen. Es wurde zu einem wahren Marathon von unzähligen Versuchen in Form von Einzelschüssen, wie er selbst vor Gericht schildert. Wolf warf und warf. Von oben nach unten, von unten nach oben, von nah und fern und aus allen Winkeln. Bis eine der Scheiben kreisförmig barst. Und zwar exakt gemäß dem Wurfwinkel, wie ihn die Zeugin schilderte. Der Beweis war erbracht.

Sehr zum Missfallen des Verteidigers des Angeklagten. Der will im Gerichtssaal eine erneute Demonstration und fordert die Zeugin auf: „Holen Sie doch eine Getränkedose aus dem Automaten draußen!“ Doch ein Kuli tut’s auch. Die Zeugin nimmt den Stift und schleudert ihn aus einem flachen Wurfwinkel an die Wand.

„Lebensfremd“

Schlussendlich aber überzeugt Gutachter Wolf das Gericht mit seinen auf Video aufgezeichneten Versuchen und dem wörtlich durchschlagenden Exempel. Die Vorsitzende des Berufungsgerichtes, Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte, spricht den Angeklagten der vorsätzlichen Sachbeschädigung für schuldig und verurteilt den unbescholtenen Angeklagten zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von insgesamt 800 Euro in 80 Tagessätzen. Als Schadenersatz für die beschädigte Windschutzscheibe muss der 56-Jährige zusätzliche 1000 Euro an die Geschädigte berappen. Zur Urteilsbegründung:  Prechtl-Marte hält die Behauptung des Verurteilten, dass die Autoscheibe schon vor dem Vorfall beschädigt gewesen sei, für lebensfremd.