Forderung nach Krankenstand per Telefon

Österreichische Ärztekammer will telefonische Krankschreibung reaktiviert haben.
dornbirn, Wien Im März 2020, als die Coronapandemie ihrem ersten Höhepunkt zusteuerte, wurde, um die Arztpraxen vor Infektionen zu schützen, die telefonische Krankschreibung eingeführt. Ärzte konnten ihren Patienten, ohne dass diese eine Ordination betreten hatten, einen Krankenstand verordnen. Mit der Aufhebung zahlreicher Beschränkungen kam Anfang Juli auch das Ende für diese Maßnahme. Nun fordert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) angesichts einer drohenden vierten Pandemiewelle die rasche Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung, denn es steige auch die Infektionsgefahr in den Ordinationen wieder an. „Bei einem hohen Ansteckungsrisiko ist es sicher sinnvoll, die telefonische Krankschreibung wieder zu aktivieren“, sagt ÖGK-Landesstellenleiter Manfred Brunner. Der Sprecher der niedergelassenen Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Vorarlberg, Burkhard Walla, stimmt zu: „Sollte es die Pandemie erfordern, macht die Wiedereinführung Sinn.“ Es brauche aber eine gute Vertrauensbasis.
Ungünstige Kombination
ÖÄK-Vizepräsident Johannes Steinhart argumentiert sein Verlangen damit, dass etwa 40 Prozent der Menschen in Österreich ungeimpft seien. “In Kombination mit der hochansteckenden Delta-Variante ist damit das Risiko, dass sich Patienten in Wartezimmern gegenseitig anstecken, extrem hoch”, erklärt Steinhart. Um dem entgegenzuhalten, habe sich die telefonische Krankschreibung während des bisherigen Pandemieverlaufs bestens bewährt.
Steinhart will, dass alle symptomatischen Personen, die Corona haben könnten, wieder telefonisch krankgeschrieben werden können. Dies sei absolut notwendig, um die Ordinationen, das dort arbeitenden Gesundheitspersonal sowie die anderen Patienten bestmöglich zu schützen. Die ÖGK verwies darauf, dass eine generelle telefonische Krankschreibung wieder eingeführt werden könnte: “Sollte es aufgrund epidemiologischer Entwicklungen notwendig werden, ist das jederzeit mittels Obmannverfügung möglich.” Manfred Brunner betont, dass dies Sache der Sozialpartner auf Bundesebene sei. “Was gesundheitspolitisch Sinn macht, müssen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in der ÖGK entscheiden.” Die telefonische Krankschreibung habe die Krankenstandszahlen jedenfalls nicht in die Höhe getrieben. Im Gegenteil, sie seien rückläufig. Ärztevertreter Burkhard Walla plädiert für gegenseitiges Vertrauen, um Infektionen in Praxen zu verhindern.