Kiesabbau in Altach: Die Sache mit dem Gewinnungsbetriebsplan

Vorarlberg / 22.08.2021 • 07:00 Uhr
Kiesabbau in Altach: Die Sache mit dem Gewinnungsbetriebsplan
Altach unterstützt die Ausbaupläne seines ehemaligen Vizebürgermeisters und ÖVP-Politikers im Sauwinkel. Nickel verspricht, die bessere Lösung zu haben.  VN/Steurer

Aus Sicht der Bezirkshauptmannschaft wird im Herbst nur eines der beiden Projekte einen neuen Bescheid benötigen.

Altach, Götzis Die Gemeindevertretung hat ihre Unterstützung für das gemeinsame Kiesprojekt mit Altach ausgesetzt, um bis Herbst auch das Projekt der ortsansäßigen Nickel Holding prüfen zu können. Nun stellt sich die Frage, ob der bereits rechtskräftige Gewinnbetriebsplan mit Kopf Kies + Beton damit ebenfalls erloschen ist. Geht es nach Christoph Längle von der Bürgerbewegung Götzis, ist dies der Fall: “Selbst wenn im Herbst alles für das Projekt Kopf spicht, braucht es einen neuen Bescheid”, ist er überzeugt.

Wobei aus Sicht von Götzis wenig für diese Lösung spreche, betont der Oppositionspolitiker. Das Projekt von Patrik Nickel habe kürzere Wege zum höherrangigen Straßennetz, die von Altach präferierte Verkehrslösung komme nicht – und sei von Altach selbst zur klaren Voraussetzung erkoren worden. Hinzu kommen die von Altach aufgestellten Beschränkungen, die nur bis 2024 einen Abbau vorsehen. Und beim Projekt Kopf wollen mit Altach und Götzis zwei Gemeinden am Kuchen mitnaschen, beim Projekt Nickel wäre es nur Götzis als Grundeigentümer. “Bei aller Liebe, der Eigentümer entscheidet, wer auf ihm abbauen darf”, sieht Längle Götzis sich selbst am nächsten.

In Altach sieht man die Interpretation, dass die Entscheidung einer neuerlichen Prüfung die bisherige Zustimmung erlischen lässt, als überzogen. Der Bescheid sei rechtens und gültig, ist Bürgermeister Markus Giesinger überzeugt. Das für den Bergbau zuständige Landwirtschaftsministerium bestätigt, das nach § 84 Abs. 3 des Mineralrohstoffgesetzes ein genehmigter Gewinnungsbetriebsplan erlischt, wenn das vom Grundeigentümer eingeräumte Abbaurecht erlischt. Ob dies in Götzis der Fall ist, sei aber von der BH Feldkirch zu entscheiden.

“Verwaltungsrechtlich ist die Bewilligung nicht erloschen”, erklärt Bezirkshauptmann Herbert Burtscher den VN. Im vorliegenden Fall wurde die Bewilligung nicht aufgrund einer zivilrechtlichen Vereinbarung befristet, sondern stelle eine unbefristete und projektbezogene Zustimmungserklärung dar. Wenn sich Götzis daher im Herbst entscheide, ohne neue Bedingungen zur bestehenden Abmachung zurückzukehren, sei der Bescheid weiterhin gültig. Für ein neues Projekt brauche es jedoch einen neuen Bescheid. Und dann komme auf die beiden Gemeinden noch zivilrechtliche Fragen zu, dies sei aber nicht Sache der Bezirkshauptmannschaft.