Ein grüner Fleck bei Rheintal Mitte

Die L45 wird zwar schon gebaut, allerdings fehlt immer noch ein Grundstück.
Dornbirn Wer mit dem Fahrrad von Dornbirn Wallenmahd über die neue Bleichestraße und die Schweizerstraße zur Baustelle Rheintal-Mitte fährt, wird jäh gestoppt. Plötzlich hört der Weg auf. Das war natürlich nicht so geplant. Über 100 Grundstücksbesitzern hat die Landesregierung ihre Grundstücke komplett oder zum Teil abgekauft, erzählt Projektleiter Markus Neyer den VN. Aber eine Wiese fehlt. Kommende Woche geht in Dornbirn deshalb eines der wenigen Enteignungsverfahren Vorarlbergs über die Bühne. Bei Rheintal Mitte ist es jedoch schon das zweite.
Markus Neyer sind keine jüngeren Enteignungsverfahren bekannt. Vor 29 Jahren sei mal eines gewesen, sagt er. Die Asfinag hatte vor kurzer Zeit jedoch damit zu tun. Beim Autobahnanschluss in Bürs/Bludenz drohte eine Enteignung, die Asfinag und der Grundstücksbesitzer konnten sich allerdings noch einigen. Anders bei Rheintal Mitte: Schon 2019 wurde ein Grundbesitzer enteignet, wie Lisa Kräutler von der Abteilung Verkehrsrecht im Landhaus im VN-Gespräch schildert. “Das ist mittlerweile rechtskräftig.” Auch damals war es die Asfinag, die um eine Enteignung für den Autobahnanschluss ansuchte. Beim aktuellen Fall war es die Abteilung Straßenbau der Landesregierung. Es handelt sich nämlich um eine Landesstraße.
Ohne Grund keine Straße
Die L 45 soll das Industriegebiet Wallenmahd in Dornbirn mit der Rheintalautobahn verbinden. Einige Landwirte haben dadurch größere Einschränkungen, weil ihr großes Feld nun durch eine Hauptstraße geteilt werden soll. Doch mit allen konnte man sich einigen, die Straße ist fast fertig. Nur ein kleiner Teil ist noch grün. Das betreffende Grundstück ist 7197 Quadratmeter groß und wird landwirtschaftlich genutzt. 112 Quadratmeter davon werden für den Bau der Straße benötigt, 402 Quadratmeter für den Radweg. Insgesamt sollte der Besitzer also 514 Quadratmeter seines Grundstücks abgeben. Weitere 246 Quadratmeter werden während des Straßenbaus benötigt. Über drei Jahre habe man mit dem Besitzer verhandelt, erzählt Projektleiter Neyer. Selbst die Politik habe sich schließlich eingeschaltet, bis hinauf zum zuständigen Landesrat Marco Tittler. Alle Versuche blieben erfolglos. Am 30. April beantragte Neyers Abteilung die Enteignung. Die Verhandlung ist am 18. August im Rathaus Dornbirn angesetzt. Sie ist nicht öffentlich.
Nicht ohne Vergütung
Enteignungen sind das absolut letzte Mittel, erklärt Lisa Kräutler. Die Expertin leitet die Verhandlung. Wichtig sei zunächst, festzustellen, ob alles dafür getan wurde, um eine Enteignung zu vermeiden. Kräutler hat zudem zwei externe Gutachter bestellt. Ein Gutachter muss feststellen, ob das Projekt nicht anders besser geplant hätte werden können. Der andere muss einen Grundstückswert errechnen, denn Enteignung bedeutet nicht, dass der Staat dem Besitzer seinen Grund einfach nimmt. Es ist eher eine Art Zwangsverkauf zu einem von einem Gutachter festgestellten Preis. Auch der Verkaufspreis richtet sich nach einem Gutachten, erläutert Neyer. Ihm sei es gar nicht möglich, mehr zu zahlen. Außerdem müssten alle Besitzer gleich behandelt werden. Neyer fährt fort: “Sollte ein anderer Grundstücksbesitzer mit demselben Wert zuvor weniger bekommen haben, erhält er den Rest nachträglich.”
In Vorarlberg werden Grundstücke ungern verkauft. In der aktuellen Zinssituation ist der Besitz erst recht attraktiv, auch wenn es sich nur um Landwirtschaftsgrund zum Verpachten handelt. Dementsprechend möchte der Grundstücksbesitzer seinen Grund lieber tauschen als verkaufen.
Die Verhandlung in Dornbirn ist nicht öffentlich, eine sofortige Entscheidung ist sowieso nicht zu erwarten, schildert Lisa Kräutler. Die beiden Verfahrensbeteiligten erfahren sie später per Post. Und das wäre sowieso erst die erste Instanz. Fortsetzung folgt also.
