Freispruch von verbrecherischem Komplott

Vorarlberg / 05.08.2021 • 14:20 Uhr
Das Gericht sprach die beiden Männer frei. <span class="copyright">EC</span>
Das Gericht sprach die beiden Männer frei. EC

Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Vergewaltigung und anschließender Mord nicht wirklich geplant waren.

Feldkirch Zwei junge Erwachsene wurden am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des verbrecherischen Komplotts frei gesprochen. Der 20-jährige Vorarlberger und der 19-jährige Deutsche hatten sich im Internet und auch in Gesprächen ausgemalt wie es wäre, wenn sie eine junge Joggerin im Bereich des Bodenseeufers auf einem abgelegenen Weg überfallen, vergewaltigen, ermorden und anschließend entsorgen würden. Sie schmiedeten Pläne über Handschuhe und Schaufel mitnehmen, über Versenken im Bodensee oder Verscharren im Erdreich. Nur Geschwätz oder verbrecherisches Komplott? Vor allem für den Vorarlberger stand viel auf dem Spiel, er sollte – falls die Anlasstat gegeben ist – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Zu wenig Beweise

Richter Dietmar Nußbaumer kam zu dem Ergebnis, dass im Zweifel nicht sicher sei, ob sich die beiden nicht nur hochgeschaukelt hatten. Somit konnte eine Verabredung zu einem Verbrechen nicht nachgewiesen werden. Verteidigerin Andrea Concin freute sich mit ihrem Mandanten über den Freispruch. Der Zweitangeklagte wird wegen zwei anderer Delikte zu acht Monaten bedingt verurteilt. Er hatte noch Kinderpornografie und einen zerstochenen Fahrradreifen zu verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.