Gericht: Statt mehr Lasagne zwei Ohrfeigen

Vorarlberg / 30.06.2021 • 09:00 Uhr
Gericht: Statt mehr Lasagne zwei Ohrfeigen
Aus dem ursprünglichen Gericht, einer Lasagne, wurde ein Fall fürs Landesgericht. Symbol/Lais

Wütender Junior mit 2,8 Promille intus ging auf Mutter und Stiefvater los.

Feldkirch Es begann mit einer gemütlichen Familienfeier. Auf dem Speiseplan stand leckere Lasagne. Eingeladen war auch der Sohn der Gastgeberin. Seinen brennenden Durst dürfte der 27-Jährige an jenem Abend bereits hinreichend gestillt haben, immerhin hatte er 2,8 Promille Alkohol intus. Umso mehr peinigte ihn nun der Hunger. Was er an Lasagne auf dem Teller hatte, war ihm zu wenig. Er wollte mehr. Etwas zuviel mehr, meinte seine Mutter.

Die Frau verpasste ihrem nimmersatten Junior zwei Ohrfeigen. „Ich meine, es waren sogar drei“, sagt der junge Mann als Angeklagter später bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Zum Prozess kam es wegen Körperverletzung.

Die Verweigerung von mehr Lasagne, die Ohrfeigen und sicherlich nicht zuletzt der Promillegehalt des 27-jährigen beendeten die Gemütlichkeit des Abends auf abrupte Weise und führten zur Eskalation. Der Sohn packte seine Mutter an den Händen, zog sie vom Stuhl und drückte sie auf den Boden. Die Frau erlitt dabei Hämatome am Oberschenkel und an den Handgelenken.

Auf die Couch geworfen

Nicht besser erging es dem eingreifenden Stiefvater. Der wurde vom Junior mit beiden Händen umklammert, hochgehoben und auf eine Couch geworfen. Eine schmerzhafte Rippenfraktur war die Folge.

Als Angeklagter bekennt sich der 27-Jährige zumindest teilschuldig. „Schließlich wollte ich die beiden ja nicht verletzen, das geschah irgendwie fahrlässig“, rechtfertigt er sich. In der Tat war auch nur fahrlässige Körperverletzung angeklagt. Richterin Sabrina Tagwercher will vom Angeklagten noch wissen, wie es denn mit dem derzeitigen Verhältnis zwischen ihm und Mutter und Stiefvater stehe. „Sie sind wohl nicht mehr zum Lasagne-Essen eingeladen …“.

Doch der Angesprochene spricht von einem guten Klima: „Wir wohnen im selben Block.“ Auf die Frage von Staatsanwalt Markus Fußenegger, ob er denn ein Alkoholproblem habe, verneint der Angeklagte. Auch wenn er als Gastronomiefachmann doch „einiges gewohnt“ sei.

500 Euro Geldbuße

Der junge Mann ist im Großen und Ganzen geständig und überdies unbescholten. Richterin Tagwercher und der Staatsanwalt sehen deshalb von einer Verurteilung im Sinne der Anklage ab und schlagen eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) im Sinne von einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro vor. Der 27-Jährige ist sofort einverstanden und erkundigt sich um die Möglichkeit einer Ratenzahlung.