Gericht: Einbruch beim „Dealer des Vertrauens“

Süchtiger erbeutete über 19.000 Euro. Doch er wurde überführt. Urteil: vier Monate bedingte Haft.
Feldkirch Sein „Dealer des Vertrauens“ sei an jenem Dezemberwochenende in Feldkirch gerade nicht zu Hause gewesen, sagt der 26-jährige Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Doch seine Sucht nach Cannabis peinigte den jungen Mann.
Cannabis in „Hölzlern“
Außerdem wusste er, dass der Drogenhändler vor der Eingangstüre zu seiner Wohnung Cannabis in einem Schuhregal gelagert hatte. Versteckt in „Hölzlern“ und abholbereit für Kunden. Nach vorheriger Abmachung versteht sich. „Ich habe ihm das Geld unter der Türe durchgesteckt und das Kraut an mich genommen“, tischt der 26-Jährige seine Version auf.
Mit Schuhlöffel gescheitert
Eine wesentlich andere Version der Dinge trägt hingegen die Staatsanwaltschaft vor. Demnach habe der Angeklagte damals einen Schuhlöffel aus besagten „Hölzlern“ genommen und damit versucht, die Türe aufzubrechen. Damit scheiterte er allerdings. Also brach er die Türe kurzerhand mit einem Fußtritt auf. In der Wohnung, so die Anklage, bediente er sich dann aus einer Kassette mit über 19.000 Euro Bargeld und 300 Gramm Cannabis.
Der 26-Jährige bestreitet das vor Gericht vehement. Doch für den geschädigten Drogenhändler kommt nur er für die Tat in Frage. Als Zeuge belastet er den ständig unter Geldnot keuchenden Angeklagten. „Meine Vermutung liegt stark bei ihm“, sagt er aus.
Dann waren da noch Indizien wie die nachgewiesene DNA des Beschuldigten auf dem Kochlöffel, die „zufällige“ Deaktivierung seines Handys während der Tat und widersprüchliche Angaben vor der Polizei. Letztere rechtfertigt der Angeklagte mit seiner nervösen Aufgelöstheit während der damaligen Einvernahmen: „Wissen Sie, wenn man links und rechts von Polizisten verhört wird, kommt man schon durcheinander . . .“.
Für Richterin Sabrina Tagwercher gibt es jedoch keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Sie verurteilt ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 3300 Euro.