Unklarheit über Gesetz zur direkten Demokratie

Vorarlberg / 12.06.2021 • 11:00 Uhr
Ob der Landtag über die Novelle abstimmt, ist noch nicht klar. <span class="copyright">VN</span>
Ob der Landtag über die Novelle abstimmt, ist noch nicht klar. VN

Initiative Ludesch bittet den Landtag, über Gesetzesnovelle abzustimmen.

Bregenz Lange Zeit konnten Vorarlbergs Bürger ihrer Gemeindevertretung eine Volksabstimmung aufzwingen. Im Zuge der Anfechtung der Abstimmung in Ludesch kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) dieses Recht. Es entspreche nicht dem Wesen der repräsentativen Demokratie. Die Landesregierung begann, die betroffenen Landesgesetze zu reparieren und schickte ein Gesetz in Begutachtung. Nach Ende der Begutachtungsfrist ist es ruhig geworden. Für die Legistik ist in der Regierung Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink zuständig. Sie bestätigt auf VN-Anfrage: “Wir überlegen, ob diese Novelle noch Sinn macht oder nicht.” Die Initiative “Volksabstimmen über Volksabstimmen” nimmt nun den Landtag in die Pflicht. In einem offenen Brief fordert sie die Abgeordneten auf, das Gesetz zu beschließen. Denn nur dann ist es möglich, darüber abzustimmen.

Die Initiative möchte besagte Novelle einer Volksabstimmung unterziehen, um Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Denn so könnte ein Zeichen für eine Verfassungsänderung gesetzt werden, die Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung wieder ermöglicht. Die Landesregierung wisse, dass eine Volksabstimmung angestrebt wird, schreibt die Initiative und bittet den Landtag: “Wir appellieren an Sie, die Landesregierung aufzufordern, das Gesetz beim Landtag einzureichen.” Schöbi-Fink bekräftigt: “Es liegt nicht an der möglichen Volksabstimmung.” Das VfGH-Erkenntnis trete sowieso zu Jahresende in Kraft. “In Wahrheit braucht es die Novelle also gar nicht. Wir würden eine Reparatur machen, die später hinfällig ist.” Die Landesregierung habe in Wien deponiert, dass ihr die Elemente der direkten Demokratie wichtig seien. Aber das VfGH-Erkenntnis sei natürlich zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.