Corona-Verstoß: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dornbirner Arzt

Patient stellt in den Raum, sich in der Praxis mit Covid-19 angesteckt zu haben.
Dornbirn Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigt auf Anfrage der VN einen Bericht von VOL.AT, wonach gegen den Dornbirner Stadtarzt ein Ermittlungsverfahren wegen der „vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ eingeleitet wurde. Laut Karin Dragosits, der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, behaupte ein Patient, sich in der betreffenden Praxis mit dem Covid-19-Virus angesteckt zu haben. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sei vernachlässigt worden, heißt es unter anderem in dem Bericht.
Eine entsprechende Bestätigung kommt auch von der Vorarlberger Ärztekammer. Deren Vizepräsident Burkart Walla sagt, dass die Vorwürfe gegen den in Dornbirn praktizierenden Arzt, der die Covid-19-Verordnungen missachtet und eine Verbreitung des Virus in Kauf genommen haben soll, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.
Verlust der Zulassung droht
“Tatsächlich traten Patienten an uns heran und äußerten in besagtem Fall ihre Vorwürfe. Die Vorarlberger Ärztekammer hat zwar keine Parteienstellung, wir haben die Anschuldigungen aber an die zuständigen Behörden weitergeleitet”, so Walla.
Auch bei Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf seien im abgelaufenen Jahr mehrere Meldungen über vermeintliche Corona-Verstöße eingegangen: “Derartige mutmaßliche Verstöße werden von uns unverzüglich an die Ärztekammer gemeldet.”
Im Falle einer Bestätigung der Vorwürfe drohe dem beschuldigten Dornbirner Stadtarzt eine Verhandlung vor der nationalen Plenar-Kommission in Wien, führt Walla fort. Bei entsprechendem Urteil könnte der Arzt, dem vorgeworfen wird, gegen die Covid-19-Bestimmungen verstoßen zu haben, seine Zulassung verlieren.