Tempo 30: Lauterach entschleunigt sich

Mit wenigen Ausnahmen gilt auf Gemeindestraßen nun 30 km/h – Antrag bei BH auf Kontrollen.
Lauterach „Markierungen sind großteils erledigt, entsprechende Tafeln wurden bereits oder werden noch aufgestellt – jetzt können wir bei der BH vorstellig werden, damit auch Radarkontrollen durchgeführt werden können“, steckt Lauterachs Bürgermeister Elmar Rhomberg den nächsten Schritt an, nachdem der Gemeindevorstand den einstimmigen Beschluss zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf den Gemeindestraßen gefasst hat.
Auf Basis des Mobilitätskonzepts
2016 wurde der Prozess einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung gestartet und nach intensiven Diskussionen und zahlreichen Anregungen der Bevölkerung, die sich u. a. in den Ortsteilgesprächen zu diesem Thema einbringen konnte, kam es nach einer rund fünfjährigen Entwicklungsphase zu diesem großen Schritt. Bei einem Lokalaugenschein betonte der Gemeindechef, dass man in Lauterach die Temporeduzierung auch konsequent überwachen wolle. „Ein derartiges Konzept war die Voraussetzung dafür, dass wir bei der Bezirkshauptmannschaft eine wirksame Radarüberwachung beantragen können.“
Landesstraßen ausgenommen
Ausgenommen von der Tempobegrenzung auf 30 km/h sind die Landesstraßen, auf denen die bisherigen Regelungen 50 oder 60 aufrecht bleiben. Dies betrifft die Landesstraßen
L 190 als Hauptverkehrsader in Nord-Süd-Richtung sowie die Ost-West-Verbindungsstraßen nach Hard bzw. Wolfurt (L 3), die Wälderstraße (L 16) vom Zentrum Richtung Wolfurt sowie die Senderstraße (L 41) vom Güterbahnhof Richtung Lustenau und Autobahnanschluss. Neben diesen Landesstraßen wurde das Tempolimit auch auf einigen Haupt- und Sammelstraßen ausgenommen – hier gilt als erlaubte Geschwindigkeit 40 Stundenkilometer.
Wohnquartiere im Fokus
Dies betrifft im Wesentlichen weitere Verbindungsstraßen nach Wolfurt (Herrengutgasse, Wolfurterstraße und Langegasse) sowie nach Hard (Dammstraße und Lerchenauerstraße außerhalb des Siedlungsgebiets) und den Bereich des Industriegebiets, denn „mit Tempo 30 haben wir ganz gezielt die Wohnquartiere im Fokus. Insbesondere im Schulumfeld oder im Umfeld von Kindergärten soll dadurch die Verkehrssicherheit erhöht werden“, so Rhomberg, der die „40er-Ausnahmen“ als vernünftigen Kompromiss in Abstimmung mit Interessengruppen sieht. Von diesen Ausnahmen erhofft man sich auch einen gewissen Lenkungseffekt, d. h. eine Bündelung des Durchgangsverkehrs auf diese Straßen.
Verkehrssicherheit erhöhen
In der Einführung dieses flächendeckenden Geschwindigkeitsregimes sieht Rhomberg „einen Grundbaustein für die Optimierung der Verkehrsorganisation sämtlicher Verkehrsteilnehmer, der insbesondere im Fuß- und Radverkehr zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität beiträgt“.
Eine „Schilder-Invasion“ wird durch die Ausweisung von Tempo-30-Zonen vermieden, zudem wird die Geschwindigkeitsreduktion zum Teil auch auf der Fahrbahn angezeigt – wie beispielsweise in der Karl-Höll-Straße, auf die der Gemeindechef besonders stolz ist. „Hier haben wir die Erweiterung und Modernisierung des Möbelhauses dazu genutzt, auch die Straße komplett neu zu gestalten und zu einer Vorzeigestraße zu entwickeln. Tempo 30 ist jetzt so etwas wie der abschließende Tupfen auf dem i“, so Rhomberg. STP
