Hochriskante Geschäfte ohne Steuerzahlung in Fußach

Rechnungshof deckte unerlaubte Aktiengeschäfte in Millionenhöhe auf.
Fußach Es war der Finanzskandal in Salzburg, der schließlich Geschäfte wie diese gesetzlich unmöglich machte. Seit 2014 sind hochspekulative Finanzgeschäfte mit öffentlichem Geld nicht mehr erlaubt. Die Regel ist eigentlich eindeutig, doch nicht alle hielten sich daran. Zum Beispiel die Verantwortlichen in Fußach: Sie tätigten weiterhin Geschäfte mit Aktien und Aktienfonds, teilweise hochriskante Transaktionen im Wert von rund acht Millionen Euro. Erst 2019 verkaufte der damalige Finanzleiter abrupt alle Aktien. Bis dahin fielen zwar auch Kapitalerträge an, die wurden jedoch nie versteuert. Für den damaligen Finanzleiter und den damaligen Bürgermeister dürfte die Sache also noch längst nicht ausgestanden sein. Ein Umstand, den der aktuelle Bürgermeister Peter Böhler im VN-Interview schon anklingen ließ.
Es war der Landesrechnungshof, der Vorgänge wie diese aufdeckte. RH-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr spricht von langjährigen Versäumnissen und Kontrollversagen. Die beiden Gemeindeorgane hätten mehrfach ihre Zuständigkeit überschritten, teilweise seien Rechtsvorschriften wissentlich verletzt worden. Zum Beispiel wurden eben jene unzulässigen, risikoreichen Veranlagungen in Millionenhöhe vorgenommen, sagt Eggler-Bargehr. Sie empfahl die Prüfung rechtlicher Schritte: steuerrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte.
Der ehemalige Bürgermeister, der im Herbst 2020 nicht mehr zur Gemeindevertretungswahl antrat, brachte im Sommer 2020 eine Sachverhaltsdarstellung bei der zuständigen Strafbehörde ein. Er hatte von Auffälligkeiten bei Gehaltsauszahlungen erfahren. Wie es der Zufall so will, stand Fußach sowieso auf der Prüfliste der Gemeinde. Geprüft wurden die Jahre 2016 bis 2019, insbesondere das Personalwesen, das interne Kontrollsystem sowie die Veranlagungsgeschäfte.
Die Kommune und ihre Immobiliengesellschaft veranlagten bis Herbst 2019 Mittel in Wertpapiere, sagte Eggler-Bargehr. Der ehemalige Bürgermeister hatte den Finanzleiter – ohne erforderliche Befugnis durch die zuständigen Gremien – vor vielen Jahren mit Veranlagungsgeschäften der Gemeinde betraut. Kommunen dürfen seit Inkrafttreten des Spekulationsverbotsgesetzes im Jahr 2014 ausschließlich risikoarme Veranlagungen im Vier-Augen Prinzip vornehmen. Dennoch habe der mittlerweile pensionierte Finanzleiter weitere unzulässige Ankäufe um über 17 Mill. Euro getätigt, vorrangig wurden Geschäfte mit Aktien und Aktienfonds ausländischer Unternehmen betrieben.
Laut Eggler-Bargehr sind in Fußach sogar Tilgungen laufender Fremdwährungskredite ausgesetzt und die dafür bestimmten Mittel für spekulative Ankäufe verwendet worden. Der Finanzleiter habe die Transaktionen eigenständig durchgeführt und habe im Herbst 2019 den gesamten Wertpapierbestand in Höhe von 8,5 Mill. Euro im Alleingang veräußert. Mit den im Prüfzeitraum gehaltenen Wertpapieren sei so ein Verlust von 1,8 Mill. Euro realisiert worden. Insgesamt errechne sich seit dem Jahr 2004 zwar ein positives Veranlagungsergebnis. Allerdings habe sich die Nettorendite trotz hohen Risikos nur auf Höhe der Inflation bewegt. “Außerdem wurde für Kapitalerträge der Gemeinde zu Unrecht keine Steuer abgeführt, was nun nachgeholt werden muss”, stellte die RH-Direktorin fest. Dann werde die reale Rendite negativ sein. Auch die Rolle der Hausbank hinterfragte Eggler-Bargehr. Aus ihrer Sicht sind vonseiten der Gemeinde rechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten.
Zur Organisation der Gemeinde stellte der RH fest, dass “grundlegende Prinzipien einer transparenten, nachvollziehbaren und rechtskonformen Verwaltung missachtet wurden, sei es aus Unkenntnis oder Überforderung, teilweise sogar bewusst”. Die Prüfung habe gezeigt, dass wichtige Aufgaben in der Personalverwaltung nicht zufriedenstellend erledigt wurden. “Neben unvollständigen Personalakten und Mängeln bei Dienstverträgen fiel auf, dass einzelne Beschäftigte nicht bei der Sozialversicherung angemeldet oder mittels Wertgutscheinen bezahlt wurden”, kritisierte Eggler-Bargehr. In der Gehaltsverrechnung habe der Finanzleiter ohne Kontrolle agiert und habe sich zusätzlich zu seinem bereits mit großzügigen Zulagen ausgestatteten Gehalt weitere hohe Summen für Überstunden ausbezahlt. Der Mann habe praktisch an jedem Wochentag Überstunden geschrieben, auch an Sonn- und Feiertagen, halben Urlaubstagen oder Tagen mit einer Krankmeldung. So seien pro Jahr zwischen 1000 und 2200 Überstunden zusammengekommen. Die VN berichteten bereits im August 2020 über diese Fälle.
Laut Eggler-Bargehr weist Fußach zwar gute Finanzkennzahlen auf (pro Kopf sind die Rücklagen höher als die Verschuldung), dennoch bestehe großer Handlungsbedarf für Aufarbeitung und Neuaufstellung. Insgesamt formulierte der Rechnungshof 46 Empfehlungen.
Bürgermeister Peter Böhler, er ist seit Herbst 2020 im Amt, zeigte sich froh “über diesen objektiven Bericht, denn er bestätigt genau das Bild vom Zustand der Gemeinde, wie ich es gleich bei meiner Amtsübernahme erlebt habe”. Die Gemeinde folge der Empfehlung des Rechnungshofs und werde rechtliche Schritte gegen die zwei mutmaßlich Beteiligten, den ehemaligen Bürgermeister und den ehemaligen Finanzleiter, einleiten.