Viertes Strafverfahren für Flexenarena

Bezirkshauptmannschaft ermittelt nun auch wegen der Hütte im Zielbereich.
Zürs, Bludenz Dass Sportveranstaltungen im Fernsehen in HD übertragen werden, gehört mittlerweile zum Standard. Sportstätten müssen deshalb extrem helle Lichtanlagen installieren. Auch die zwölf Flutlichtmasten der Skistrecke in der Flexenarena in Lech sind für HD-Übertragungen gebaut. Das Problem: Die Weltcuprennen wackeln. Die FIS überlegt, Parallelbewerbe aus dem Rennkalender zu streichen. Dieser Aspekt zählt jedoch zu den kleineren Problemen, mit denen die Betreiber kämpfen. Wie der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher den VN bestätigt, wurde ein viertes Strafverfahren eröffnet. Die Hütte im Zielraum wurde versetzt, was offenbar nicht passieren hätte dürfen.
1,3 Millionen Euro Förderungen hat die Landesregierung für den Bau der Skiarena in die Hand genommen. Geflossen ist bisher noch nichts, wie aus einer Anfragebeantwortung von Sportlandesrätin Martina Rüscher an die Grünen hervorgeht. Das Geld soll in den kommenden vier Jahren ausgezahlt werden, was allerdings an Vorgaben geknüpft ist. Michael Zangerl, Leiter des Vorarlberger Sportreferats, erläutert den VN: “Da gibt es eine Reihe an Bedingungen. Die Strecke muss dem Sport zur Verfügung stehen, es gibt eine Betriebspflicht, eine Benützungsvereinbarung mit dem Skiverband und so weiter.” Eine weitere Bedingung: “Das Projekt muss voll genehmigt sein. Wir brauchen eine korrekte Einreichung der Unterlagen.” Man gehe aber davon aus, dass dies geschieht.
Bisher fehlen korrekte Unterlagen. Wie berichtet, wurde die Strecke gebaut, obwohl Genehmigungen fehlten; zum Beispiel für die Flutlichtmasten. Derzeit läuft das Widmungsverfahren, gleichzeitig schon ein Strafverfahren. Die BH untersucht zudem den Bau des Schneedepots, weil der Genehmigungsbescheid nicht eingehalten worden sei. Zudem sei die Straße ohne Genehmigung nach dem Landschafts- und Naturschutzgesetz gebaut worden. Nun kommt auch die Zielhütte dazu, sie sei ohne Genehmigung versetzt worden. BH-Chef Dreher ergänzt: “Das sind komplexe Verfahren, pro Fall wird nicht nur ein Delikt vorgeworfen.” Außerdem müsse erst festgestellt werden, wer beschuldigt ist. “Das Schwierige ist, herauszufinden, wer es war,” sagt Dreher.
Naturschutzanwältin Katharina Lins sieht auch strengere Gesetze und deren Vollzug als Grund für die Verfahren. “Früher hätten die Flutlichtmasten keine Widmung benötigt. Die Ansprüche sind strenger worden, was gut ist.” Sie hat keine Freude mit der Strecke. “Wir haben immer schon gesagt, dass es ein zu großer Eingriff ist. Die Notwendigkeit für den Weltcup haben wir immer in Frage gestellt. Und fürs Training braucht es kein solches Flutlicht.”
Ein Umstand, den Zangerl bestätigt. “Ohne Weltcup hätten wir keine so teure Anlage gebraucht. Eine einfachere hätte es auch getan.” Allerdings sei ein Licht für eine Trainingsstrecke wesentlich. “Das ist eine langjährige Forderung unsererseits. Wir stehen weiterhin voll hinter dem Projekt.”