Herumgemosert: Der Richter als Gesetzgeber?

Vorarlberg / 08.05.2021 • 15:00 Uhr
Herumgemosert: Der Richter als Gesetzgeber?
Symbol: APA

Man kann Versprechungen machen und Verträge abschließen wie man will, am Ende muss man darauf vertrauen, dass die andere Seite sich daran hält. Notfalls geht man zu Gericht. Aber zu wem geht ein Gericht, wenn es das Wohlverhalten eines anderen einmahnen will? Was passiert, wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Akten anfordert und keine geliefert bekommt? Er kann zum Bundespräsidenten gehen und die Durchsetzung seines Entschlusses beantragen. Aber auch wenn man ein Ministerium durchsuchte, fände man wohl nicht viel – vielleicht weil nie ein Akt angelegt wurde, vielleicht auch weil die Datenträger längst geschreddert sind. Es wundert also nicht, dass das Vertrauen zwischen den Institutionen nicht besonders breit gesät ist.

Wo Vertrauen und Kontrolle nicht mehr reichen, hilft manchmal politischer Druck. Höchstgerichte begeben sich mit dieser Einsicht aber immer öfter auf dünnes Eis. Wenn etwa der Verfassungsgerichtshof eine Wortfolge aufhebt, mit der die Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe gestellt wird und gleichzeitig erwartet, dass der Gesetzgeber tätig wird, erzeugt er solchen Druck. Der VfGH kann Gesetze aufheben, aber keine beschließen. Was also, wenn das Parlament untätig bleibt? Der Gerichtshof würde eine unverantwortliche Situation herstellen, indem er durch seine Aufhebung die Hilfeleistung zum Suizid ohne jede Schranke zulässt. Damit setzt er den Gesetzgeber unter Druck, zu handeln und klare Regeln für die Sterbehilfe zu schaffen.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht nun Teile des Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil seiner Ansicht nach die drastischen Treibhausgasreduktionen zu spät ansetzen. Man hat dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist gesetzt und Änderungen verlangt, weil die Aufhebung den Klimazielen noch mehr schaden würde. Die Richter in Karlsruhe tragen dem Bundestag schon seit längerem ganz offen Gesetzesänderungen auf. Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof geht immer mehr dazu über, nicht nur aufzuheben, sondern auch anzuschaffen.

Sollen Gerichte, wenn das Vertrauen nicht mehr ausreicht, die Dinge also in jedem Fall erzwingen? Die zunehmende Verrechtlichung des Politischen und die Politisierung des Rechts machen die Höchstgerichte immer mehr zu Mitspielern der öffentlichen Debatte. Das gibt ihnen Macht, kostet sie aber zusehends auch ihr Ansehen als Schiedsrichter. Gleichzeitig gibt die Politik nicht unbedingt mehr Anlass, auf die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu vertrauen. Die Situation wird sich wohl eher nicht verbessern.

Moritz Moser ist Journalist in und aus Feldkirch. Twitter: @moser_at