Gericht: Keine Maske, dafür 3,3 Promille im Blut

Volltrunkener Maskenverweigerer sorgte für Aufsehen in Lochauer Bäckerei: Haftstrafe auf Bewährung.
Feldkirch Dass er sich im Mai vergangenen Jahres in der Lochauer Bäckerei im Ortszentrum dermaßen aufführte, tut dem heute 62-jährigen Rentner bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch sehr leid. Offenbar war er damals in einer schwierigen Situation, als er an jenem Donnerstag gegen 15 Uhr den Verkaufsraum aufsuchen wollte. Da er keinen Mund-Nasenschutz trug, wurde er aufgefordert, einen solchen aufzusetzen. Es kam zur Diskussion, der mit 3,3 Promille Alkoholisierte hatte kein Einsehen, ein Angestellter drängte den Mann nach draußen. Gäste eilten zu Hilfe, da rastete der Betrunkene aus, fuchtelte wild herum und hob einen Metallstuhl als Drohgebärde. Vor der Bäckerei fiel der Mann zu Boden. Polizei und Rettung wurden gerufen, da offensichtlich war, dass mit dieser Person etwas nicht stimmte.
Heftige Gegenwehr
Drei Polizeibeamte kamen, doch dies beeindruckte den Lochauer wenig. Er wurde zunächst auf den Posten verbracht, eine Ärztin schaute sich den Patienten an, ehe er in das Landeskrankenhaus Rankweil gebracht wurde. Der Rentner kennt diese Einrichtung bereits aus mehreren Aufenthalten. Nach Rankweil wollte er auf keinen Fall und machte dies auch deutlich. Schlussendlich konnte der Tobende fixiert und transportiert werden. Zuvor lieferte er sich mit der Polizei noch wilde Szenen. Einer jungen Beamtin trat er gegen den Oberkörper, wodurch sie eine Brustkorbprellung erlitt. Vier Tage hatte sie starke Schmerzen, sechs weitere leichte und eine ganze Zeit lang musste sie im Sport mit Bewegungseinschränkungen zurechtkommen. Dafür muss ihr der Pensionist 800 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Reihe von Delikten
Unter dem Strich kommt eine Reihe von Delikten zusammen, die der Mann im Vollrausch beging. Gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung, eine weitere versuchte Körperverletzung gegen einen weiteren Beamten, Widerstand gegen die Staatsgewalt. Alle Taten beging der Mann allerdings im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Dafür hat der Gesetzgeber eigens das Delikt „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“ geschaffen. Die Strafe für den bereits mehrfach Vorbestraften: Sechs Monate auf Bewährung plus 1440 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte entschuldigt sich bei den Polizeibeamten, die Sache scheint ihm aufrichtig leid zu tun und auch beim Schmerzensgeld feilschte er nicht herum, sondern erklärte sich umgehend bereit, die 800 Euro zu bezahlen.