Als Maskenverweigerer haben Lehrer schlechte Karten

Vorarlberg / 11.03.2021 • 16:03 Uhr
Als Maskenverweigerer haben Lehrer schlechte Karten
Lehrer müssen Maske tragen. Daran führt kein Weg vorbei. Wer das ohne belegbaren medizinischen Grund verweigert, riskiert den Job. APA

Markus Juranek, oberster Jurist der Bildungsdirektion, spricht von einem Vertrauensbruch.

Bregenz Die Weigerung einiger Lehrer, in der Schule Masken zu tragen und die Selbsttests der Schüler zu begleiten, hat in Vorarlberg hohe Wellen geschlagen. Zwei dieser Pädagogen, darunter ein Polylehrer in Dornbirn, ließen sich von ihrer Haltung nicht abbringen. Die Konsequenz: Beide wurden von der Bildungsdirektion Vorarlberg vergangene Woche fristlos entlassen.

Kein medizinischer Beleg

Der Polylehrer behauptet gegenüber den VN: „Ich gehöre zu den Risikopersonen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das wurde beim Gespräch mit der Bildungsdirektion überhaupt nicht berücksichtigt.“

„Stimmt nicht“, kontert der Leiter der BID-Präsidiale Markus Juranek (61), der in dieser Funktion für Personalangelegenheiten zuständig ist. „Der Pädagoge konnte kein gültiges medizinisches Attest vorweisen, das ihn von der Maskenpflicht entbindet. In diesem Fall hätten wir ihm sehr gerne eine Möglichkeit angeboten, im Fernunterricht tätig zu sein.“ Der Lehrer habe auf seinem Standpunkt beharrt. Die fristlose Entlassung sei die einzig mögliche Konsequenz auf dieses Verhalten gewesen.

Gebrochener Eid

Ist für einen einmal entlassenen Lehrer zu einem späteren Zeitpunkt die Rückkehr in den Schuldienst überhaupt möglich? „Das ist eine Vertrauensfrage“, erklärt Juranek und macht deutlich, dass in diesem Fall doch einiges an Vertrauen zerstört wurde. „Ein Arbeitgeber muss sich auf seine Mitarbeiter verlassen können und darauf bauen, dass sie gemachte Vereinbarungen einhalten. Lehrer leisten einen Eid und verpflichten sich, die Dienstvorschriften einzuhalten.“

„Lehrer leisten einen Eid und verpflichten sich, Dienstvorschriften einzuhalten.“

Markus Juranek, Leiter Präsidiale BID Vorarlberg

Die beiden Vertragslehrer können ihre Entlassung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. „Innerhalb von vier Wochen müssen sie das tun“, weiß Juranek. Ob sie das getan haben oder noch zu tun gedenken, ist bei der Bildungsdirektion nicht bekannt. Eine diesbezügliche VN-Anfrage beim Polylehrer blieb unbeantwortet.

Vier Fälle in Wien

Österreichweit haben sich laut Juranek knapp zwei Dutzend Lehrkräfte den Covid-Vorschriften bis zur unausweichlichen Entlassung widersetzt. „Allein in Wien gab es vier Fälle, drei davon, Vertragslehrer, landeten beim Arbeits- und Sozialgericht und sind dort noch in Bearbeitung.“ Ein pragmatisierter Lehrer wurde von der Disziplinarkommission der Bildungsdirektion entlassen.