Das sagen Vorarlberger Verkehrsexperten zum Raserpaket

Vorarlberg / 10.03.2021 • 16:50 Uhr
Das sagen Vorarlberger Verkehrsexperten zum Raserpaket
Der Kampf gegen exzessive Temposünder nimmt Fahrt auf. GEMEINDE RANKWEIL

Der Ministerrat hat am Mittwoch einen Fünf-Punkte-Plan gegen extreme Raserei beschlossen. Statements aus Vorarlberg.

Wien, Schwarzach Schnellfahrer werden künftig höher bestraft, außerdem wird die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt. In besonders gefährlichen Fällen soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden, sagten Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Salzburgs Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) in einer Pressekonferenz. Doch nicht alle der im Vorjahr angekündigten Maßnahmen werden umgesetzt.

338 Menschen starben im Vorjahr bei Verkehrsunfällen auf Österreichs Straßen. Das war, auch durch die Corona-Lockdowns bedingt, die geringste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen. Bei rund einem Drittel war nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache. Knapp 8000 Lenkern wurde im Vorjahr wegen extremer Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerschein entzogen.

Der Großteil der nun beschlossenen Maßnahmen soll noch vor dem Sommer in Kraft treten, mit Ausnahme der Fahrzeugbeschlagnahme. Allerdings kommen die im Vorjahr angekündigten Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.

Gewessler kündigte jedoch insbesondere bei illegalen Straßenrennen eine Verschärfung der Gangart an. Geplant ist, dass die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als neues Delikt in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird. So sollen illegale Straßenrennen ausdrücklich als “besonders gefährliche Verhältnisse” bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert werden. Das soll mit dem Entzug der Lenkberechtigung für sechs Monate geahndet und spätestens im Wiederholungsfall zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung führen.

Drohende Beschlagnahme

Bei besonders gefährlichen Fällen von extremer Raserei soll ab dem Jahresende das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Details dazu gab es am Mittwoch noch nicht, diese müssen erst ausgearbeitet werden, sagte Gewessler. Denn dieser Punkt werfe zahlreiche rechtliche Fragen auf, beispielsweise wie vorgegangen werden kann, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört. Gemeinsam mit dem Verfassungsdienst soll dies geklärt werden, “damit die Maßnahme rechtlich sicher hält”, so die Ministerin. Die Ausgestaltung könne von der temporären Einbehaltung bis hin zum Verfall des Autos führen, ergänzte Schnöll. Er erhofft sich dadurch Wirkung, weil sich Menschen in der Raserszene “sehr stark mit dem eigenen Auto identifizieren”.

Maßnahmen auf einen Blick

  • Strafrahmen von 2180 Euro auf 5000 Euro mehr als verdoppelt
  • Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt
  • Die Führerscheinentzugsmindestdauer wird verdoppelt
  • Teilnahme an Rennen wird als besonders gefährliches Delikt in StVO gelistet: Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten samt verpflichtender Nachschulung und verkehrspsychologischer Schulung
  • Der Rahmen für die Beschlagnahmung von Autos wird geschaffen. Es gebe diesbezüglich positive Signale seitens des Verfassungsdienstes.

KfV: „Minimalprogramm“

Für das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) ist das Raserpaket ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber dennoch zu kurz. Martin Pfanner vom KfV Vorarlberg zu den VN: „Weitere für die Verkehrssicherheit essenzielle Maßnahmen wären wichtig. Neben einer deutlich längeren Führerscheinentzugsdauer für exzessives Rasern fordern wir die Initiierung längst überfälliger Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Das Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit kostet Menschenleben.“

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Martin Pfanner, KfV Vorarlberg. KfV

„Nur vereinzelt“

Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung der Vorarlberger Polizei, bezeichnet Vorarlberg nicht als typisches Raserland. Exzessive Temposünder würden nur vereinzelt auftreten. Geschwindigkeitsübertretungen seien allerdings in Zeiten von Corona vermehrt aufgetreten, da weniger Verkehrsaufkommen bei so manchen zum Druck aufs Gaspedal reize, und zwar außerorts wie leider auch innerorts. „Deshalb begrüße ich die Verschärfung der Strafen“, sagte Salzgeber zu den VN.

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Rudolf Salzgeber, Leiter der Verkehrsabteilung. LPD

Temposünderhotspot Hard

Laut dem Harder Bürgermeister Martin Staudinger nahm in seiner Gemeinde die so genannte Poserszene (auffällige Autofahrer)  in den vergangenen Wochen wieder buchstäblich an Fahrt auf. Die im vergangenen Jahr bereits gesetzten Maßnahmen wie Beleuchtung des Parkplatzes mittels zusätzlicher Scheinwerfer, Videokameras, Schrankenanlage hätten nur teilweise und temporär für Linderung gesorgt. „Die, welche rasen, posen und bei Treffpunkten Abfälle hinterlassen, sind alle dieselben“, so Staudinger zu den VN.

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Engere Kooperation mit der Polizei: Der Harder Bürgermeister Martin Staudinger. Gemeinde Hard

Task-Force eingerichtet

Daher hat der Harder Bürgermeister eine Task-Force zur Lösung des Problems einberufen. „Es gilt das Thema ernst zu nehmen und auf allen Ebenen Lösungsansätze zu verfolgen“ (Staudinger). Die Bundespolizei und die neu eingeführte Harder Gemeindesicherheitswache werden gemeinsam agieren und eine Schwerpunktsetzung auf die Poserszene setzen.

Die Harder Gemeindevertreterin Eva Hammerer schlägt in dieselbe Kerbe: „In Hard werden vor allem die Lochbachstraße, die Straßen bei Strandbad und See-Café, das Gelände am Spannrahmen und neuerdings sogar am Gelände der Schulen am See als Rennstrecke verwendet. Im neuen Maßnahmenpaket wird die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt definiert und entsprechend mit sechs Monaten Führerscheinentzug bestraft. In schwersten und unbelehrbaren Fällen kann die Polizei das Raserfahrzeug beschlagnahmen. Mit diesem Paket können wir nun endlich konsequent gegen die Raserclique vorgehen“, sagt Hammerer.