Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige

Vorarlberg / 04.03.2021 • 08:00 Uhr
Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige
Doris Pichler pflegt ihren Sohn Felix. VN/HARTINGER

Drei Änderungen der Sozialhilfe sind geplant.

Klaus, Bregenz Felix ist acht Jahre alt und frühkindlicher Autist. Er kann Gefahren nicht richtig abschätzen und aggressiv gegenüber anderen und sich selbst agieren. Er braucht Vollzeitbetreuung. Seine Mutter Doris Pichler übernimmt das. Von 1250 Euro Pflegegeld pro Monat muss sie nicht nur viele Anschaffungen berappen, die Felix für sein Leben benötigt. Sie muss auch ihren Lebensunterhalt zum Teil aus diesem Geld bestreiten. Wie die VN berichteten, wird das Einkommen aus dem Pflegegeld zur Bemessung der Sozialhilfe gegengerechnet. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda macht schon länger auf diesen Umstand aufmerksam, die Neos haben zuletzt im Landtag das Thema vorgebracht. Nun hat die Landesregierung reagiert. ÖVP und Grüne brachten am Mittwoch einen Antrag zur Änderung des Sozialleistungsgesetzes ein.

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker sprach sich im Herbst noch gegen eine Änderung aus. Ihren Meinungsumschwung erklärt sie auf VN-Anfrage so: “Es gab eine Anregung des Landesvolksanwalts, die wir auch im Landtag debattiert haben. Ich habe mich anschließend noch einmal mit Betroffenen unterhalten und uns mit anderen Bundesländern verglichen. Man sieht, dass es sich österreichweit in diese Richtung bewegt und ich freue mich sehr, dass es uns auch in Vorarlberg gelungen ist.” Das Pflegegeld von pflegenden Angehörigen, die im selben Haushalt leben, wird ab 1. April nicht mehr zur Bemessung der Sozialhilfe verwendet.

Mehrere Ausnahmen

Das Gesetz wird noch in zwei weiteren Punkten geändert: Für Bewohner therapeutischer Wohngemeinschaften wird die degressive Staffelung abgeschafft und für Drittstaatsangehörigen gibt es eine Unterstützungsmöglichkeit. Menschen mit einem befristeten Aufenthalt unter fünf Jahren kann bis zur Höhe der Grundversorgung geholfen werden. ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück begründet: “Sie befinden sich in einer Härtefallsituation.” Wiesflecker ergänzt: “Außerdem sind sie krankenversichert. Wir schließen damit eine Lücke des Grundsatzgesetzes. Eigentlich gehört die Härtefallregelung dort rein.”

Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda ist erleichtert: “Die pflegenden Angehörigen stehen in vielen Bundesländern vor einem Problem. Vorarlberg hat jetzt sehr gut reagiert.” Neos-Abgeordneter Johannes Gasser freut sich: “Das Nachbohren bei diesem Thema hat sich ausgezahlt.” Das Gesetz soll kommende Woche im Landtag beschlossen werden.