Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Whistleblower

Vorarlberg / 26.02.2021 • 06:29 Uhr

Vor kurzem ist bekannt geworden, dass gegen die Ärztin, die sich zum Vordrängeln des Feldkircher Bürgermeisters bei der Corona-Impfung geäußert hatte, eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht eingebracht wurde. Dies ist ein gravierender Vorwurf, wobei man über den genauen Inhalt der Anzeige nur spekulieren kann.
Nach und nach sind außer dem Feldkircher Bürgermeister aber noch weitere Vordrängler öffentlich gemacht worden. So sind nach VN-Recherche mittlerweile 176 Fälle bekannt geworden, in denen solche Personen leichtfertig die Gesundheit anderer, wesentlich gefährdeterer Menschen aufs Spiel gesetzt haben.

„Der Staat soll niemanden zum Verpfeifen anderer anstiften.“

Angesichts derartiger Missstände ist es gerechtfertigt, wenn sogenannte „Whistleblower“ die Medien informieren. Ihr Schutz vor behördlicher Verfolgung ist mittlerweile ein zentrales, wenngleich nicht unumstrittenes Anliegen des Europarats geworden. Teilweise wird sogar gefordert, eigene Internetplattformen einzurichten, bei denen Informationen über gesetzwidrige Verhaltensweisen deponiert werden können. Dies dürfte zu weit gehen: Der Staat soll niemanden zum Verpfeifen anderer anstiften.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat vor einigen Tagen in einem Fall, der Liechtenstein betroffen hat, abermals die Bedeutung des Schutzes von Personen hervorgehoben, die Missstände öffentlich machen. Er hat aber auch klargestellt, dass Whistleblower sorgfältig die Vor- und Nachteile ihres Handelns abwägen und sich über die Richtigkeit der Vorwürfe vergewissern müssen.

Selbstverständlich verdient jemand, der Amts- und Betriebsgeheimnisse verrät, um Konkurrenten oder anderen missliebigen Menschen Schaden zuzufügen, nach dieser Rechtsprechung prinzipiell keinen Schutz. Wer jedoch im Interesse der Allgemeinheit und aus ehrenhaften Motiven handelt, um auf gravierende Unzukömmlichkeiten hinzuweisen, kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen und darf nicht bestraft werden. Dies dürfte wohl auch für jemanden gelten, der Informationen über skandalöse Vorkommnisse bei Impfungen preisgibt. So gesehen würde man sich noch viel mehr Whistleblower wünschen.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.