Stieftöchter missbraucht: Vier Jahre Haft

Sechsfacher Vater vergriff sich an zwei Kindern seiner Lebensgefährtin.
Feldkirch Die schockierende Wahrheit kam am Mittagstisch ans Licht. Es waren erschütternde Worte eines siebenjährigen Mädchens. „Da kam er mit seinem Ding“, berichtete die Minderjährige ihrem Vater beim Essen. Das Kind war am Vormittag vom Lebensgefährten seiner Mutter zum leiblichen Vater gebracht worden und sprach jetzt das Unaussprechliche aus. Zwei Tage später gestand der Beschuldigte gegenüber der Polizei den sexuellen Missbrauch.
Schicksalshafte Wende
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wird der 42-jährige Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Für ihn hatte die Aussage des Mädchens zu einer entscheidenden und schicksalshaften Wende seines Lebens geführt.
Einst verdiente der Geschiedene recht gut. Seit seiner Inhaftierung haben sich mittlerweile Schulden in Höhe von 12.000 Euro unbezahlter Alimente für seine eigenen minderjährigen Kinder, sechs an der Zahl, angehäuft.
Die Staatsanwaltschaft klagt den Vorarlberger unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von zwei minderjährigen Mädchen an. Es handelt sich um die Töchter seiner Lebensgefährtin. Die eine war im Tatzeitraum sieben, ihre Schwester 13 Jahre alt. Der 42-Jährige hatte im Haushalt seiner Freundin gewohnt. Hinter dem Rücken der ahnungslosen Mutter versuchte der Mann laut Anklage zwei Mal den Analverkehr mit der Siebenjährigen. „Was ihm aber nicht gelang“, stellt der Staatsanwalt klar. Die 13-Jährige gab an, dass der Mann mehrmals kräftig an ihr Gesäß griff, sich an ihrer Hose zu schaffen machte und dabei die Worte „Ich möchte mit deiner Scheide spielen“ von sich gab.
Nur teilweise geständig
Der Angeklagte selbst gibt nur einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs zu. Doch die Aussagen der minderjährigen Opfer bei den Video-Einvernahmen sprechen eine andere Sprache. Eine deutlich glaubwürdigere Sprache. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer spricht den Mann im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Außerdem muss er dem einen Opfer 3000, dem anderen 5000 Euro Teilschadensersatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.