Schneefälle hielten ganz Bregenz auf Trab

Vor rund 100 Jahren sah sich Bregenz das letzte Mal solchen Schneemassen ausgesetzt.
BREGENZ So große Schneemengen, wie vor wenigen Tagen innerhalb von 24 Stunden fielen, wurden zum letzten Mal vor über 100 Jahren in Bregenz, 1913, gemessen. Menschen und Maschinen standen im ganzen Land im Dauereinsatz. Der städtische Bauhof, die Stadtgärtnerei und der Forst waren in den vergangenen Tagen gefordert, die ungewöhnlich großen Mengen an Neuschnee, die vergangene Woche fielen und alles unter sich begruben, zu bewältigen.
Wo zuerst geräumt wird
Verständlich, dass nicht überall und sofort geräumt werden konnte. Der ganze Ablauf beruht aber nicht auf dem Zufallsprinzip. Das Team aus bis zu 80 Mitarbeitenden, zu denen bei Bedarf auch externe Dienstleister gehören, folgt einer festgelegten Prioritätenliste. Da stehen die Hauptverkehrsrouten, also vor allem jene Strecken, auf denen öffentliche Verkehrsmittel wie der Stadtbus unterwegs sind, ganz oben. Dazu gehören auch Haltestellen sowie andere neuralgische Punkte im Stadtgebiet. Ebenso wird versucht, Fuß- und Radwegverbindungen schneefrei zu bekommen und bei Glätte zu bestreuen.
62 Kilometer Gemeindestraßen
Die Stadt bittet um Verständnis dafür, dass nicht alles gleichzeitig erledigt werden kann. Immerhin gibt es in Bregenz 62 Kilometer Gemeindestraßen, 40 Kilometer Gehsteige sowie Fuß- und Radwege in derselben Länge sowie viele andere öffentliche Flächen.
Aufgrund der hohen Schneelast auf den Bäumen, aber auch durch den anschließend einsetzenden Regen und Temperaturanstieg war es sogar nötig, diverse Spazier- und Wanderwege vorübergehend zu sperren. Auch die Bregenzer Feuerwehren standen im Einsatz, um Gefahrenstellen zu sichern und zu räumen. Der Bregenzer Baudirektor DI Dr. Bernhard Fink ersucht daher auch nach der Beruhigung der extremen Niederschläge bei Waldspaziergängen besonders vorsichtig zu sein. Gerade bei wärmeren Temperaturen darf auch die Gefahr durch Dachlawinen nicht außer Acht gelassen werden.
Pflichten der Bürger
Natürlich sind auch die Anrainer verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass die Gehwege entlang ihrer Grundstücke geräumt und gestreut werden. Laut § 93 StVO müssen Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet die entlang ihrer Grundstücke in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige, Gehwege, Stiegenanlagen etc. von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Glätte bestreuen. Das gilt auch für den bloßen Straßenrand in einer Breite von einem Meter, falls kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind nur unverbaute Liegenschaften, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem muss man sicherstellen, dass weder Schnee noch Eis von Dächern auf öffentliche Verkehrsflächen fallen kann. Mehr auf www.iluagufdi.bregenz.at.
Theoretisch klingt das gut, in der Praxis lässt es sich aber kaum vermeiden, dass mühsam geräumte Gehsteige und Zufahrten bei der nächsten Räumfahrt durch den Schneepflug wieder zugeschüttet werden. Dazu kommt, dass immer mehr ältere oder kranke Bewohner ihrer Räumpflicht nicht nachkommen können. Fst


