Corona: Die Polizei steht jetzt an allen Grenzen

Vorarlberg / 20.12.2020 • 16:55 Uhr
Corona: Die Polizei steht jetzt an allen Grenzen
Vorarlberger Polizeibeamte am Sonntag bei der Kontrolle an der Grenze zu Lindau. SAMS

Auch in Vorarlberg werden noch bis 10. Jänner verstärkt Covid-19-Einreisebestimmungen kontrolliert.

Schwarzach „Wir machen es mit Maß und Ziel, weil wir Staus verhindern wollen“, erklärte Andreas Degasperi, Leiter der Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilung der Vorarlberger Landespolizeidirektion, am Sonntag auf Anfrage der VN.

Ohne Gesundheitsbehörde

Seit Samstag ist die Exekutive beauftragt, an sämtlichen Grenzübergängen nach Vorarlberg „bedarfsorientierte Kontrollen“ nach der Covid-19-Einreiseverordnung durchzuführen. Das war schon einmal da. Im ersten Lockdown. Der Unterschied: „Damals mussten noch Vertreter der Gesundheitsbehörde anwesend sein,“ sagt Degasperi. „Durch eine aktuelle Gesetzesnovelle ist die Polizei nun jedoch befugt, die Kontrollen allein durchzuführen.“

Die Vorarlberger Polizei würde diese Aufgabe noch bis zum 10. Jänner stationär und auch mobil im Rahmen von Stichproben machen, so der Leiter der Grenzpolizeilichen Abteilung weiter. Bei der Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. „Wer das alles verweigert, wird zurückgewiesen“, macht Degasperi deutlich.

Die Ausnahmen

Gemäß Einreiseverordnung muss jeder, der ab 19. Dezember in Österreich einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten. Es gibt Ausnahmen für Menschen, die regelmäßig pendeln. Diese können frei reisen. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen. Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die Zehn-Tage-Quarantäne.