Anwalt sieht in Ludesch Zeichen für starken Rechtsstaat

Doshi lobt die Entscheidung des Höchstgerichts zu Ludesch.
Ludesch, Schwarzach Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) war zwar zu erwarten, dennoch sorgt sie für Aufregung. Wie die VN berichteten, hob das Höchstgericht nicht nur das Ergebnis der Volksabstimmung in Ludesch auf, sondern auch jenen Teil der Landesgesetze, die diese Art von Abstimmungen ermöglichen. Nun ist es nicht mehr erlaubt, mit Unterschriften eine Volksabstimmung gegen den Willen der Gemeindevertretung zu erzwingen. Die einen sehen eine Schwächung der direkten Demokratie, andere ein Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Zu Zweiteren zählt der Anwalt Sanjay Doshi, der für 15 Ludescher die Beschwerde beim Höchstgericht einbrachte.
Er ist überzeugt: Die direkte Demokratie ist nicht geschwächt. Schließlich bleiben Instrumente wie das Volksbegehren und Volksabstimmungen als Korrektiv. Die direkte Demokratie sei dazu da, das freie Mandat der Abgeordneten zu ergänzen, nicht zu ersetzen. 15 Ludescher hätten es geschafft, dass der Verfassungsgerichtshof gegen den Willen der Landesregierung mehrere landesgesetzliche Bestimmungen aufhebt. “Tatsächlich ist dies ein Zeichen eines starken Rechtsstaats, der wiederum Grundvoraussetzung einer lebendigen Demokratie ist”, sagt der Anwalt.
Verfahren fortführen
Anders sieht es die Initiative Ludesch in einer Aussendung. Das Erkenntnis offenbare ein gravierendes demokratisches Defizit der Bundesverfassung. Dieses Defizit müsse repariert werden. “Der Entzug des zutiefst demokratischen Initiativrechts bedeutet einen Verlust für das politische Leben Vorarlbergs”, heißt es weiter. In Ludesch sei weiterhin der politische Wille der Gemeindebürger zu respektieren. Anwalt Doshi sieht das Land am Zug. Am 12. Juli 2016 habe die Gemeindevertretung mit 16 zu einer Stimme beschlossen, bei der Landesregierung anzuregen, die Grundstücke aus der Landesgrünzone zu entfernen. “Das Verfahren war eigentlich fast abgeschlossen. Der Antrag wurde nie zurückgezogen, nun sollte es weiterlaufen.”
Es gehe dabei nicht um die Firma Rauch, sondern um seine Mandanten. “Was ist, wenn die Eigentümer sagen, dass sie selbst bauen möchten oder es verkaufen, wenn es einmal umgewidmet ist?” Der Argumentation, dass es sich um wertvolle Ackerfläche handle, kann er nichts abgewinnen. “Wenn die Eigentümer sagen, dass nichts angebaut wird, dann ist das so.”