Mit “Blüten” bezahlt: Geldfälscher zu Haft verurteilt.

Pizza, Grillwurst und Benzin: 32-Jähriger beglich alles mit Falschgeld.
Feldkirch Der Mann ist 32 Jahre alt, hat einen gutbezahlten Job, doch offenbar findet er Gefallen an „Movie Money“. Das ist „Spielgeld“, das echten Scheinen relativ gut nachgemacht ist. Es wird für Dekorationszwecke, Film- und Fernsehen, Theateraufführungen, Zaubertricks, Musikvideos und dergleichen verwendet. Damit möglichst niemand damit bezahlt, haben diese Scheine am Rand die Aufschrift „Movie Money“ und „This ist not legal“. Doch dieser Aufdruck ist klein und unauffällig. Die österreichische Nationalbank hält dieses Falschgeld für verwechslungstauglich, so das Gutachten. Der Angeklagte wollte nach seiner Verurteilung im Februar 2019 auf Nummer sicher gehen und „bearbeitete“ die Scheine. Prinzipiell funktionierte der Zahlungsverkehr, immerhin wurden 36 Stück in den Zahlungsverkehr eingeschleust.
Mehrere Depots
Dass er das Falschgeld zusätzlich manipuliert hat, gibt er zu. Fakt ist, dass er in der Pizzeria, der Bäckerei, bei der Tankstelle, der Wurstbude und bei anderen Alltagsgeschäften mit den überarbeiteten Scheinen bezahlte. Bei zwei Hausdurchsuchungen fand man mehrere Depots. Sechs Zwanziger, 38 Zehn-Euro-Scheine und vier Mal fünf Euro wurden manipuliert. Dabei benutzte der Geldfälscher Bastelutensilien wie Tesafilm, Korrekturfolie und auch das altbewährte Tipp-Ex kam zur Anwendung. Mit der Folie wollte er den schillernden Effekt des Kinegramms echter gestalten. Kinegramme werden bei Ausweisen und anderen Dokumenten verwendet, um Fälschungen möglichst hintanzuhalten.
Polizei bei McDonald´s
Bei einer McDonald´s-Filiale war die Betrugstour dann zu Ende. Der Oberländer bezahlte mit einem Zwanziger, wenig später wurde er verhaftet. Auf das Delikt Geldfälschung stehen bis zu zehn Jahre Haft. Die Rechtsprechung ist hier relativ streng. Falsifikate gelten fast immer als „verwechslungstauglich“.
Dabei werden beispielsweise auch sehbehinderte oder ältere Menschen berücksichtigt oder Situationen wie in schummrigen Lokalen, Discos oder an Marktständen. Staatsanwältin Melanie Wörle betont in ihrem Schlussplädoyer, dass der junge Mann ein halbes Jahr nach seiner Verurteilung wegen Geldfälschung schon wieder mit Falschgeld unterwegs war. 21 Monate Haft werden ausgesprochen, sieben davon unbedingt. 405 Euro werden für verfallen erklärt, sind also zu bezahlen. Dazu kommen 250 Euro Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.