Gericht: Ein unliebsamer Nachbar und Reifenstecher

50-Jähriger machte Anrainerin das Leben zur Hölle. Schließlich wurde er angeklagt.
Feldkirch Die Frau ist noch keine 40 Jahre alt und schon in Frühpension. Nach eigenen Angaben hat sie zwei Suizidversuche hinter sich, immer wieder kämpft sie gegen starke Depressionen. Das Verhalten ihres Nachbarn macht es ihr da nicht unbedingt leichter. Der gibt als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch immerhin eines zu:„Es stimmt, ich habe den Reifen ihres E-Bikes zerstochen, aber ich habe das zwei Tage später wieder repariert“, sagt er und betont noch: „Auf eigene Kosten.”
Das mit den vorgeworfenen Drohungen hingegen würde nicht stimmen, das sei alles gelogen. Er bedrohe doch keine Frauen, sagt der 50-jährige Beschuldigte. Dass dann auch noch der Akku des Rades beschädigt sei, wäre ein Zufall. Er sei es jedenfalls nicht gewesen, versichert der Mann.
Eifersucht vermutet
Als Motiv für die angeblich unwahren Beschuldigungen nennt der Angeklagte Eifersucht. „Sie will mich unbedingt haben und ist deshalb eifersüchtig“, so seine Vermutung. Die betroffene Nachbarin aber streitet das als Zeugin vor Gericht vehement ab und schildert, wie ihr der Mitbewohner der Wohnanlage im Sparmarkt „Hure“ und „Schlampe“ nachgerufen habe.
Sie hätte alles auf Video, außerdem gröle er auch oft herum, dass er es allen Ehemännern zeigen werde. Ihren Freund nenne er ständig einen „Zuhälter“. Doch nicht nur sie werde von dem seltsam auftretenden Mann belästigt, auch andere Frauen im Block hätten es nicht leicht mit ihm. Das gehe schon lange so und werde immer schlimmer statt besser. „Ich verbrenne dich!“, sei eine andere unheimliche Drohung, die der Angeklagte von sich gegeben hätte.
„Wie ein Zauberer“
Dann schildert die Zeugin noch, wie der Angeklagte zynisch zu ihr gesagt haben soll: „Kauf dir nur immer wieder neue Räder, ich lasse alle verschwinden.” Dabei habe er mit dem Finger geschnippt wie ein Zauberer, beschreibt die Befragte. Die Frau, die unter der Situation sehr leidet, scheint dem Gericht glaubwürdig. Der Arbeitslose wird zu 800 Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt, die Hälfte davon muss er bezahlen. „Ich bekämpfe die Entscheidung, denn ich bin unschuldig. Ich habe jetzt Zeit genug“, ist der 50-Jährige entrüstet über den Schuldspruch. Er ist entschlossen, „für Gerechtigkeit zu kämpfen”.