Infektionsteam an Kapazitätsgrenze

Vorarlberg / 23.10.2020 • 21:57 Uhr
Infektionsteam an Kapazitätsgrenze

Zu viele Fälle: Vorarlberg verzichtet vorerst auf Kontaktverfolgung bei Personen ab Kontaktstufe 2.

Bregenz Eine Presseaussendung des Landes sorgte am Freitagabend für Verwirrung. Darin schlug Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher Alarm: “Wir können in der nächsten Zeit nicht mehr den vollen Umfang der Kontaktnachverfolgung aufrechterhalten und müssen uns deshalb auf Hochrisikogruppen konzentrieren.” Auf VN-Nachfrage präzisierte sie aber: Es handle sich um Kontaktpersonen der Stufe 2. Risikogruppen, Personen der Kontaktstufe 1 und Menschen mit Symptomen würden weiterhin kontaktiert.

Das Infektionsteam hat seine Kapazitätsgrenzen erreicht. In den vergangenen sieben Tagen seien durchschnittlich 115 Neuinfektionen pro Tag verzeichnet worden und damit täglich rund 2000 bis 3000 Kontaktpersonen verbunden, erläutert Rüscher. Derzeit sind täglich 100 Personen mit der Kontaktverfolgung beschäftigt, die ebensoviele Fälle bearbeiten können, hieß es am Mittwoch von der Landespressestelle zu den VN. Bislang wurde an zwei Tagen der Hunderter-Wert überschritten, am 19. Oktober mit 155 und am Freitag mit 108 positiv Getesteten.

Ein Bescheid pro Haushalt

Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher erläutert den neuen Ablauf: „Im Zuge des Erstanrufs bei der infizierten Person wird neben den wichtigsten Informationen eine Erhebung der engen Kontaktpersonen in die Wege geleitet. Die Erfassung aller Kontaktpersonen erfolgt mittels eines digitalen Formulars durch den Erkrankten selbst. Personen im eigenen Haushalt, mit sehr intensiven Kontakten oder mit Berührungspunkten zu besonders gesundheitlich anfälligen Gruppen werden herausgearbeitet und ohne weitere Kontaktaufnahme per Bescheid abgesondert.“ Man müsse priorisieren, sagt die Landesrätin. „Sonst werden wir es nicht mehr in einem zeitlichen Rahmen schaffen, dass es noch Sinn macht.“ Für Personen im selben Haushalt gibt es zudem keine separaten Absonderungsbescheide mehr. „Neu ist, dass alle in einem gemeinsamen Bescheid genannt werden.“

Seit Freitag ist die neue Verordnung des Landes online. „Die Registrierungspflicht gilt auf Wunsch der Gastronomie ab Montag, weil dann die digitale Registrierung möglich ist. Alles andere ab Sonntag“, erläutert Landeshauptmann Markus Wallner. In der Gastronomie müssen Name und Kontaktdaten der Besucher vier Wochen lang aufbewahrt werden.