Das Virus als Familienkrankheit

Vorarlberg / 21.10.2020 • 09:00 Uhr
Das Virus als Familienkrankheit
Derzeit wird eifrig getestet. Vom Test zur Absonderung dauert es oft einige Tage. APA

Das Coronavirus breitet sich vor allem in Familien aus. Die Regierung möchte nicht kontrollieren.

Schwarzach Was mit leichtem Halsweh begann, endete in einer Quarantäne für die ganze Familie. Die Geschichte von Elisabeth und Alexander aus Hohenems (Name von der Redaktion geändert) zeigt, wie schwierig es ist, das Virus in den Griff zu bekommen. Es sind Familien, in denen sich das Virus momentan verbreitet.

Als Alexander mit Halsweh nach Hause kommt, geht er natürlich nicht sofort zum Arzt, sondern nach drei Tagen. Sein Hausarzt schickt ihn zum Coronatest. Fünf Tage nach dem Kratzen ist das Ergebnis da: positiv. Am Tag darauf meldet sich die Sanitätsbehörde, um einen Tag später ein Formular für die Kontaktverfolgung nachzusenden. Am selben Tag erhält er den Absonderungsbescheid. Bis seine Kontakte innerhalb der Familie angerufen werden, vergeht noch einmal ein Tag.

Rund 90 Personen verfolgen die Kontakte im Land. „Sie müssen täglich 500 bis 700 Personen anrufen“, erläutert Vorarlbergs Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Die Vorgabe laute, das Contact Tracing innerhalb von 48 Stunden, nachdem das Infektionsteam von einem positiven Test erfahren hat, abzuschließen.

Wie viele Ansteckungen in Vorarlberg innerhalb des Familienverbands geschehen, sei nicht eindeutig. Es sei schwierig, alle positiven Tests zuzuordnen. Grabher betont aber: „Wir haben es momentan in erster Linie mit Familienclustern zu tun.“ Gesundheitsexperte Armin Fidler rechnet vor: „Bei einem Viertel können wir nicht nachvollziehen, woher die Ansteckungen kommen. Da ist es naheliegend, dass sie sich in der Familie oder bei Freunden angesteckt haben.“ Auch in vielen Fällen, in denen das Contact Tracing funktioniere, sei die Ansteckung im weiteren Familien- oder Freundeskreis geschehen.

Muss also der private Bereich besser kontrolliert werden? Die Bundesregierung erklärt, dass der private Wohnbereich nicht kontrolliert werden könne. Verfassungsexperte Peter Bußjäger widerspricht: „Im Covid19-Maßnahmengesetz sind zwar private Wohnräume ausgenommen. Aber das Epidemiegesetz erlaubt, Veranstaltungen zu regeln, egal wo sie sich abspielen.“ Nun müsse zwar definiert werden, was eine Veranstaltung ist und ab wann von Menschenmengen gesprochen werden kann. Aber: „Mit diesem Paragrafen wäre einiges möglich.“ Außerdem könne man die Ausnahme aus dem Maßnahmengesetz auch wieder streichen. „Kein Verfassungsrechtler der Welt hat gesagt, man dürfe private Räume nicht regeln.“

Laut der Gesundheitsagentur Ages können von 734 Clustern in Österreich 436 dem Haushalt zugeordnet werden, 155 Cluster gehören zur Freizeit. Zum Vergleich: Acht Sportcluster und zwölf Cluster im Bereich Hotel und Gastronomie sind bekannt. Für Fidler ist das kein Wunder: „Die Maßnahmen greifen.“ Dass manche für Partys ins Private ausweichen, könne schon sein. „Aber das sind wahrscheinlich weniger.“

Landessanitätsdirektor Grabher sind nur wenige private Feiern bekannt, bei denen sich Menschen angesteckt haben; aber die haben es in sich: „Auf einer Hochzeitsfeier haben sich sechs Personen angesteckt. Diese haben zu 23 Folgefällen innerhalb von Familien geführt, und die noch einmal zu Folgefällen.“

Fidler warnt jedenfalls: „Vor ein paar Wochen haben wir gedacht, dass wir es wieder unter 50 Fälle pro 100.000 Einwohner schaffen. Jetzt haben wir 150 Fälle. Derzeit sehe ich keine Chance, von irgendwelchen Reisewarnungen wegzukommen.” Der Blick auf andere Länder zeige: Überall würde es epidemiologisch schlimmer zugehen, was zu schärferen Maßnahmen als in Österreich geführt habe. „Es gibt sogar Ausgangssperren.“ Auch in Österreich würden sich die Krankenhäuser wieder langsam füllen.

Elisabeth und Alexander haben ihren Teil dazu beigetragen, das Infektiongsgeschehen im Zaum zu halten. Sie haben ihre Kontaktpersonen sofort selbst informiert, als klar war, dass sie positiv sind.