In schlechter Verfassung
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte schon recht, als er im vergangenen Jahr die „Schönheit und Eleganz“ der Bundesverfassung würdigte: Sie enthielt selbst für die chaotischen Verhältnisse, die man damals infolge der Ibiza-Affäre empfinden konnte, glasklare Regelungen. Ergebnis: Es ist nichts außer Kontrolle geraten, weil sie befolgt wurden.
„Gerade in der Krise hat die Regierung überhaupt auf Recht gepfiffen.“
Das ist ein wichtiger Punkt: Jeder Hobbykoch weiß, dass ein gutes Rezept noch lange kein gutes Gericht ergibt. Es gehört schon auch dazu, dass man sich an die Angaben hält, dass die Zutaten passen, Erfahrung, Fertigkeiten etc.
So ist das auch bei der Verfassung, die gerade 100 Jahre alt geworden ist. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) meinte: „Unsere Verfassung stellt sicher, dass die Politiker nach bestem Wissen und Gewissen im Auftrag der BürgerInnen handeln – auch in Zeiten der Krise.“
Dem Volk ging das Recht aus
Das ist Unsinn, es gibt keine Garantie dafür. Edtstadler sollte es besser wissen. Nicht nur, aber auch aus eigener Erfahrung. In Österreich existiert das Unwort „Realverfassung“: Staatliche Akteure haben sich ein eigenes Regelwerk geschafften, das meist im Rahmen, aber nur selten im Geiste der Verfassung steht. Beispiel: Laut Artikel 1 geht das Recht der Republik vom Volk aus. Insofern müsste vor allem auch das Parlament eine ernstzunehmende Rolle spielen. Tut es aber nicht. In der Praxis winken die Abgeordneten der Regierungsfraktionen einfach nur blind durch, was ihnen von ihrer Regierung vorgelegt wird; und was in der Vergangenheit mehr noch von der Sozialpartnerschaft kam, die folglich als „Schattenregierung“ bezeichnet wurde.
Gerade die Große Koalition betrieb zudem extra Schindluder mit der Verfassung: SPÖ und ÖVP missbrauchten ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament dazu, Regelungen bis hin zu einer „Wiener Taxiverordnung“ auf Verfassungsrang zu hieven. Grund: Damit konnten sie nicht mehr vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Nebeneffekt: Dem Volk ging quasi das Recht aus.
Von wegen „Spitzfindigkeiten“
Zur Gegenwart: Gerade in der Krise hat die Regierung überhaupt auf Recht gepfiffen. Insofern nämlich, als sie eben nicht nach bestem Wissen und Gewissen agierte: Juristen, auf deren Rat man hätte setzen können, wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beschieden, dass „Spitzfindigkeiten“ nicht gefragt seien. Lieber machte man „Fake Law“, verkündete auf Pressekonferenzen also irgendwelche Ver- und Gebote, die rechtlich nicht gedeckt waren.
Viel Pfusch ist aus dem Ressort von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gekommen. Edtstadler hätte helfen können, ja müssen: Sie hat einen Verfassungsdienst, der für eine Art Vorab-Qualitätskontrolle zuständig ist. Edtstadler ließ Anschober jedoch dumm sterben: Wenn er der Meinung sei, dass seine Verordnungen und Erlässe nicht gesetzes- und verfassungskonform seien, solle er die Sache klären. Sie selbst wollte nichts damit zu tun haben. Eine Pflichtverletzung, die den Weg zu weiterem „Unrecht“ bereitete.
Johannes Huber betreibt die Seite dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.
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