Herumgemosert: Bludenz und die Wahlkarten

Reibungslose Wahlen sind ein schöner Traum, der anscheinend immer seltener in Erfüllung geht. Am vergangenen Sonntag tauchte die Polizei wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bürgermeisterwahl im Bludenzer Rathaus auf, zum zweiten Mal innerhalb der letzten zehn Jahre. Diesmal waren offenbar aus dem SPÖ-Wahlkampfteam vier Wahlkarten mit falschen Unterschriften aufgetaucht. Bürgermeister und Wahlkampfleiter Josef Katzenmayer, der diesmal doch ins Wahlgesetz geschaut hatte, ließ sie zu Recht unberücksichtigt. Am Wahlausgang hätten die vier Stimmen, anders als jene aus dem Wahlkartenkarussell der ÖVP des Jahres 2015, aber nichts geändert. Damals waren bekanntlich in großem Stil Wahlkarten verteilt worden, ohne dass die Wähler diese ordnungsgemäß beantragt hatten. Die Wahl wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, auch wenn die Volkspartei ihren Gegnern damals in einer Stellungnahme an das Gericht ein „nordkoreanisches Rechts- bzw. Staatsverständinis“ unterstellt hatte.
Die Wahlkämpfer der Bludenzer Volkspartei haben 2020 aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und sind gewissermaßen selbst Nordkoreaner geworden. Offenbar graste ihr Wahlkampfteam mit Listen von Nichtwählern bewaffnet die Stadt ab, ließ Menschen an der Haustüre Wahlkartenanträge ausfüllen und Vollmachten zur Abholung derselben unterschreiben. Wieder ein Wahlkartenkarussell, aber diesmal ein legales. Solange der Wähler die Wahlunterlagen selbst beantragt, eine Vollmacht zur Abholung erteilt und einen gesetzmäßigen Grund hat, der Wahl fernzubleiben, ist alles rechtens. Einen Anlass, nicht ins Wahllokal zu gehen, hatten diesmal dank der Pandemie alle Wähler. Beide Wahlkampfteams in Bludenz versuchten daher ihr Glück mit den Wahlkarten, die einen freilich etwas intensiver als die anderen. Dass Hunderte Wahlkarten mehr beantragt wurden als noch im ersten Wahlgang, kam nicht von ungefähr. Die ÖVP gab sich schon vor ihrer Auszählung siegessicher und konnte das Ergebnis der Sprengelstimmen zugunsten ihres Kandidaten Simon Tschann drehen.
Vielleicht wird der Bludenzer Wahlkarteneinsatz in Zukunft zum Vorbild für andere Gemeinden und Wahlwerber. Es bleibt nur die Frage, wofür man überhaupt Wahlkarten auf Vollmacht zustellen können muss. Schließlich kann sich jeder eine solche per Post nach Hause bestellen, wenn er sie nicht selbst im Rathaus abholen möchte. Wer auch das nicht schafft, kann eine fliegende Wahlkommission zu sich bitten. Eine Gesetzesänderung im Landtag könnte dem Wahlkartenhausieren einen Riegel vorschieben, wenn die Politik das möchte. Das sollte allerdings sehr überraschen.
Moritz Moser ist Journalist in und aus Feldkirch. Twitter: @moser_at