Gericht: Ein letzter Schuss vor den Bug

Einschlägig vorbestrafter Dieb kam noch ein Mal mit einer Geldstrafe davon.
Feldkirch Der 19-Jährige ist nicht von großer Statur, hat dafür aber recht „lange Finger“. Zwei einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls brachten ihn bereits vor Gericht, und wieder muss er auf der Anklagebank in Feldkirch erscheinen.
„War ja schließlich besoffen“
Diesmal wird ihm vorgeworfen, in unlauterer Absicht ein Fußballheim in Vorarlberg aufgesucht zu haben. Um sich dort an fremden Dingen zu bedienen. Doch der Einbruchsversuch scheiterte bereits an der Türe. Irgendwie kam man dem jungen Mann später auf die Schliche. Eine Anzeige erfolgte.
Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist er ebenso geständig, wie er es bereits bei der Einvernahme durch die Polizei war. „Ich war ja schließlich besoffen. Und außerdem habe ich es auch nur versucht“, rechtfertigt er sich vor Richter Richard Gschwenter.
Bankomatkarte gestohlen
Nicht nur beim Versuch blieb es allerdings beim Diebstahl der Bankomatkarte eines seiner Freunde. Er hob damit 290 Euro ab. Auch das blieb nicht verborgen. Also muss sich der 19-Jährige bei der Verhandlung gleich zwei Tatvorwürfen stellen. Zum „Ding“ mit der Bankomatkarte erzählt er: „Ich habe das Geld meinem Kumpel wieder zurückgegeben. Er wollte daraufhin die Anzeige zurückziehen.“
Richter Gschwendter erklärt dem Angeklagten daraufhin, dass es bei angezeigten Offizialdelikten dieser Art juristisch nicht möglich sei, das einfach zurück zu schrauben. Vor der Urteilsverkündung weist ihn der Richter noch auf die Möglichkeit seines „letzten Wortes“ hin und gibt dem jungen Mann den freundlichen Ratschlag: „Wissen Sie, es kommt immer gut an, wenn man beim letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagt, dass ihm das Ganze leid tue.“
Das geht am 19-Jährigen nicht vorbei. Er sagt: „Es tut mir furchtbar leid.“ Er war geständig, hatte Schadensgutmachung geleistet, war eingeschränkt zurechnungsfähig (Alkohol), ist jedoch bereits einschlägig vorbestraft. Dennoch verurteilt ihn der Richter noch zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1000 Euro in 250 Tagessätzen. Das letzte Mal. Denn beim nächsten Mal setzt es Haft.