Gericht: „Eine Schraube locker“ in der Justizanstalt

Vorarlberg / 21.09.2020 • 19:30 Uhr
Gericht: „Eine Schraube locker“ in der Justizanstalt
Der Angeklagte weist jede Schuld von sich, eine „Beschädigung kritischer Infrastruktur“ begangen zu haben. VN/GS

Ex-Häftling behauptet, er wollte Gitterfenster der Zelle nicht beschädigen, sondern vielmehr reparieren.

Feldkirch Bei einem Gitterfenster in der Dornbirner Außenstelle der Justizanstalt Feldkirch war eine Schraube locker. Ein Ruck, und es ließ sich öffnen. Zumindest so weit, dass man die Zelleninsassen bei Nacht und Nebel von außen mit so einigem versorgen könnte.

Ein „Schmuggelloch“

Ein 24-jähriger Unterländer, seinerzeit Häftling in der Außenstelle, geriet in den Verdacht, ein solches „Schmuggelloch“ an besagtem Gitterfenster kreiert zu haben. Jetzt ist er am Landesgericht Feldkirch angeklagt wegen des außergewöhnlichen Delikts „Beschädigung von kritischer Infrastruktur“.

Doch der Angeklagte versucht standhaft, das Blatt zu seinen Gunsten zu wenden. Denn ganz und gar nicht unrühmlich, sondern vielmehr rühmlich sei sein damaliges Hantieren am Fenster gewesen. „Mir fielen die lockere Schraube und das beschädigte Fenster auf. Da versuchte ich, den Schaden zu reparieren.“

Richter Martin Hinteregger bezweifelt den Wahrheitsgehalt seiner Aussage : “Mir fehlt er Glaube daran. Warum haben Sie den Schaden nicht der Justizwache gemeldet, nachdem er Ihnen aufgefallen war?“

Worauf der Angeklagte kontert: „Die Beamten hätten es mir und meinen Zellenkollegen nicht geglaubt, dass wir mit dem Schaden nichts zu tun haben. Aus Angst davor ging ich an die Reparatur.“

Der 24-Jährige hatte dafür einen seltsamen Zeitpunkt gewählt. Es war um 22.20 Uhr im März und stockdunkel. Dann ging plötzlich das Licht an. Zwei aufmerksam gewordene Justizwachebeamte beobachteten das Tun des Häftlings über eine Überwachungskamera. Einer der Beamten sagt als Zeuge: „Er hat am Gitter gerüttelt. Und ich weiß, wie es aussieht, wenn man ein Gitter repariert oder etwas anderes bezweckt.“

„Etwas Gutes tun“

Doch der Angeklagte beharrt darauf und bleibt dabei: „Wir bekamen um 18.30 Uhr Schlaftabletten. Doch um wach zu bleiben und Filme im Fernsehen anschauen zu können, muss man sich aktiv mit irgend etwas beschäftigen. Und in einem solchen Augenblick denkt man eher daran, etwas Gutes zu tun.“

Noch etwas Seltsames verblüffte die Justizwachebeamten: Kurz vor ihrem Erscheinen waren Schraube und Loch mittels einer Spachtel und Zahnpaste offenbar rasch zugekittet worden. „Könnte es sein, dass Sie damit manipulativ etwas verheimlichen wollten?“, will der Richter vom Beschuldigten wissen. Dieser dementiert. Das Zukitten sei vielmehr ein Teil der Reparatur gewesen.

Verfahrenshelfer bestellt

Für den vorbestraften Angeklagten hängt viel vom Ausgang des Verfahrens ab. Da noch eine auf Bewährung ausgesprochene Strafe offen ist, droht dem 24-Jährigen im Falle eines Schuldspruchs unbedingte Haft. Da er aber keinen Verteidiger zur Seite hat, gibt Richter Mitteregger dem jungen Mann die Gelegenheit, sich mit einem noch zu bestellenden Verfahrenshelfer zu besprechen und vertagt die Verhandlung auf Oktober.