In Wien betteln
Das Gesundheitsministerium hat sich bemüht, das Pandemierecht auf eine neue Grundlage zu stellen: Die Regierungsvorlage einer Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes dürfte mit der Verfassung in Einklang stehen. Viele Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren sind berücksichtigt worden. Man fragt sich, warum nicht vor Monaten so vorgegangen wurde? Dann hätten wir das Ampelchaos jetzt nicht.
„Die Vorarlberger Behörden wissen selbst, was bei uns zu tun ist und werden das mit dem Gesundheitsminister abstimmen.“
Es gilt noch eine Hürde zu überwinden: Das Gesetz muss erst durch das Parlament gebracht werden. SPÖ und FPÖ können im Bundesrat das Vorhaben auf zwei Monate hin verzögern. Das würde bedeuten, dass Ausgangsbeschränkungen und andere Anordnungen seitens der Regierung noch lange Zeit rechtlich in der Luft hängen. Es ist zwar kaum vorstellbar, dass demokratische Parteien eine solche Situation provozieren wollen, aber was ist in der Politik schon unmöglich?
In einem sehr wesentlichen Punkt hat die Regierung dem Parlament auch ihre Reverenz erwiesen: Die bundesweiten Verordnungen können nur im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats erlassen werden. Das ist eine beachtliche Stärkung des Parlaments in einer Krisensituation, die man anerkennen sollte, auch wenn natürlich die Mehrheit im Hauptausschuss von den Regierungsparteien gestellt wird.
Soweit zum Stand auf Bundesebene. Der „Gesundheitssprecher“ der NEOS fordert nun allen Ernstes, dass die Verordnungen des Landeshauptmannes oder der Bezirkshauptmannschaften, mit denen strengere Regelungen als in den Bundesverordnungen erlassen werden können, ebenfalls der Einbindung des Parlaments in Wien bedürfen.
Man stelle sich vor: In Vorarlberg besteht die Notwendigkeit, rasch und gezielt schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Und statt eine solche Verordnung erlassen zu können und Leben zu retten, muss der Landeshauptmann erst beim Hauptausschuss des Nationalrates um Zustimmung betteln! Dieses Gremium, das im richtigen Leben zuletzt am 9. Juli dieses Jahres getagt hat, benötigt womöglich monatelang, bis es sich zu einem Handeln bequemt. Ein solcher Vorschlag gefährdet Menschenleben in Vorarlberg, es ist unfassbar, wie man auf diese Idee kommen kann. Die Vorarlberger Behörden wissen selbst, was bei uns zu tun ist und werden das mit dem Gesundheitsminister abstimmen – auf Augenhöhe und auf kurzem Weg. Unqualifizierte Zurufe derartiger „Gesundheitssprecher“ sind das letzte, was wir in der jetzigen Lage benötigen.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck. peter.bussjaeger@vn.at
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