Keine Sozialhilfe für pflegende Angehörige

Auch das neue Gesetz rechnet das Pflegegeld als Einkommen.
Klaus, Bregenz Hilfsbedürftigkeit ist Interpretationssache. Das gilt auch für das neue Sozialleistungsgesetz des Landes. Pflegende Angehörige wie Doris Pichler fallen nicht unter Hilfsbedürftigkeit. Sie ist eine von vielen, die vom Pflegegeld der Angehörigen leben sollten. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda und die Neos kritisieren diesen Umstand. Die zuständige Landesrätin verteidigt die Entscheidung.
Doris Pichler ist 38 Jahre alt. Sie lebt mit ihrer zehnjährigen Tochter und dem achtjährigen Sohn Felix in Klaus. Felix ist frühkindlicher Autist. Er kann Gefahren nicht abschätzen, kann aggressiv gegenüber anderen und sich selbst reagieren, kleine Änderungen des Alltags können ihn in der Entwicklung jahrelang zurückwerfen. Felix benötigt Vollzeitbetreuung. Für die Bürokratie hat Felix Pflegestufe sechs. Er erhält rund 1250 Euro.

Doris Pichler erzählt: „Er wäre eigentlich auf viele Spezialdinge angewiesen. Zum Fahrradfahren benötigt er ein Tandem. Um auf die Straße zu gehen, bräuchte er einen Autismus-Assistenzhund.“ Ein Tandem kostet zwischen 2000 und 3000 Euro, ein Assistenzhund rund 25.000 Euro, rechnet sie vor. Dazu kommen viele kleine Ausgaben. „Wenn er überfordert wird, reagiert er aggressiv. Er verletzt sich selbst, jeden zweiten Tag geht etwas kaputt, das repariert werden muss. Er braucht ein Ipad für Kommunikation, weil er nonverbal ist. Sprachprogramme kosten Geld, die Spezialapps kosten Geld. Er braucht Lärmschutzkopfhörer, die immer wieder ersetzt werden müssen. Die kleinen Sachen summieren sich.“

Auf das soziale Netz der Sozialhilfe kann sich Doris Pichler jedoch nicht verlassen. In Vorarlberg ist es seit einigen Jahren Usus, das Pflegegeld als Einkommen der Angehörigen zu werten. Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda berichtet von mehreren Anfragen zu diesem Thema. „Viele verstehen nicht, warum ihnen das Pflegegeld als Einkommen eingerechnet wird.“ Er habe schon vor einem Jahr gefordert, das zu ändern. „Ich erhielt die Antwort, dass das im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetzes diskutiert wird.” Kommende Woche wird das neue Gesetz im Landtagsausschuss behandelt. Eine Änderung ist nicht geplant.

Eine Sprecherin von Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker bestätigt: „Diesbezüglich enthält das neue Sozialleistungsgesetz keine Änderung zur bestehenden Regelung.“ Das Pflegegeld diene teilweise zur Abdeckung des Pflegebedarfs, kann aber auch als Entschädigung für die erbrachte Pflegeleistung dienen. Eine Änderung sei zwar diskutiert worden, aber da die Höchstgerichte auch entschieden haben, bleibe es, wie es ist. Laut Bachmayr-Heyda war es früher anders. Erst als der Verwaltungsgerichtshof entschieden habe, dass das Pflegegeld mitberechnet werden kann, habe das Land die Praxis geändert. „Manche Bundesländer tun das nicht.“ Es handle sich ja nicht um viel Geld. Neos-Landtagsabgeordneter Johannes Gasser hofft, dass das Gesetz noch geändert wird. Angehörige, die die Pflege zu Hause übernehmen, soll man unterstützen, ist er überzeugt. „Außerdem würde das die Pflegeheime entlasten und die Pflege zu Hause stärken.“

Doris Pichler fragt sich: „Soll mich mein Sohn jetzt bezahlen? Oder soll das Pflegegeld ihm ein lebenswertes Leben ermöglichen? Und was ist mit seiner Schwester?“ Sie möchte nicht nur für sich sprechen: „Es geht um viele 40- bis 50-jährige Frauen, die ihre Mama oder ihren Papa pflegen. Ihre Pension geht den Bach runter, weil sie Verantwortung übernehmen.“
Kritik auch an Wohnformenregel
Die Vorarlberger Mindestsicherung entählt einen WG-Tarif, durch den Erwachsene, die zusammenleben, weniger erhalten. Für therapeutische Wohnformen für Menschen mit Behinderung wurde eine Ausnahme festgeschrieben. Diese Ausnahme fällt nun weg. Neos-Mandatar Gasser ist überzeugt: “Der nun erhöhte Richtsatz von 18 Prozent für Menschen mit Behinderung kann diese Reduktion bei Weitem nicht ausgleichen.” Aus dem Büro von Landesrätin Wiesflecker heißt es: “Diese neue Zulage, vorgegeben durch das Grundsatzgesetz, ersetzt sozusagen die bisherige Ausnahme.”

Vorarlberger Mindestsicherung
2498 Haushale bezogen im August 2020 eine Leistung der Mindestsicherung (Lebensunterhalt oder Wohnbedarf). Im Juli waren es 2540.
6045 Menschen wohnten in diesen Haushalten. Im Juli 2020 erhielten noch 6328 Personen eine Leistung der Mindestsicherung.