So geht es bei der Mehrheitswahl weiter

Vorarlberg / 15.09.2020 • 05:00 Uhr
So geht es bei der Mehrheitswahl weiter

Das Mehrheitswahlrecht ist eine der Vorarlberger Besonderheiten bei der Gemeindewahl.

In 13 Gemeinden konnte es am Sonntagabend vorkommen, dass bei einem Bürger das Telefon klingelte. Am anderen Ende stellte der Leiter der Wahlkommission die Frage, dass man nun Gemeindevertreter sei und ob man die Wahl annehme.

Dies kann beim Mehrheitswahlrecht geschehen, welches es nur in Vorarlberg gibt und wohl nur als basisdemokratisch bezeichnet werden kann. Wenn keine einzige Liste zur Wahl antritt, darf jeder Wähler bis zu doppelt so viele Vorschläge wie es Sitze in der Gemeindevertretung gibt auf den Wahlzettel schreiben. Jene mit den meisten Stimmen werden Gemeindevertreter, ganz ohne dass sich jemand zur Wahl stellen ließ. Die restlichen auf den Wahlzetteln genannten Bürger gelten als Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung.

Im Detail muss die Wahlkommission dazu jeden Stimmzettel auswerten und die genannten Namen den Bürgern der Gemeinde zuordnen. Namen, die nicht zuzuordnen sind, sind ungültig. Sobald das Ergebnis feststeht, muss die Wahlbehörde feststellen, ob die Kandidaten die Wahl annehmen, betont Gernot Längle, Abteilungsleiter für Inneres beim Land Vorarlberg. Mit der Verkündigung des Wahlergebnisses am Sonntag durch die Wahlkommission gilt die Gemeindevertretung als gewählt, wie auch in allen anderen Vorarlberger Gemeinden.

Nach dem Wahlsonntag ist der Ablauf in allen 96 Gemeinden gleich: “Innerhalb von vier Wochen muss die neu gewählte Gemeindevertretung vom Leiter der Wahlkommission zur konstituierenden Sitzung zusammengerufen werden”, erklärt Längle. Eine Ausnahme sind die Ortschaften, die sich derzeit auf eine Stichwahl vorbereiten: Hier gilt die Wahl erst danach als abgeschlossen, die vierwöchige Frist beginnt erst nach absolvierter Stichwahl.

In jenen 30 Gemeinden, in denen der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, wird im Rahmen dieser Sitzung auch der Bürgermeister durch die Gemeindevertretung aus ihren eigenen Reihen gewählt. Die Möglichkeit, den Bürgermeister direkt durch die Bevölkerung zu wählen, ist nebenbei noch recht neu: Erstmals möglich war dies bei den Gemeinderatswahlen im Jahr 2000.