Coronastrafen: Warum diesmal der Staat zur Kasse gebeten wird.

Vorarlberg / 25.08.2020 • 05:55 Uhr
Coronastrafen: Warum diesmal der Staat zur Kasse gebeten wird.
Irrtum der Behörden: Ort der Anzeige nach dem Covid19-Maßnahmengesetz war nicht öffentlich. Strafverfahren wurde eingestellt und die Regierung zur Rückerstattung der Anwaltskosten verdonnert. SYMBOL/APA

Wegen rechtswidriger Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft: Gesundheitsministerium muss Anwaltskosten ersetzen.

Schwarzach Am 28. März „überraschte“ die Polizei auf einer privaten Baustelle mehrere Jugendliche und zeigte sie wegen eines Verstoßes nach dem Covid19-Maßnahmengesetz an.

Der Grund: Die jungen Leute hätten an einem „öffentlichen Ort“ den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten (die VN berichteten). Einer der Betroffenen, über den eine Strafverfügung in Höhe von 450 Euro verhängt wurde, ließ das nicht auf sich sitzen. Er suchte rechtlichen Beistand und fand ihn in der Person des Bregenzer Rechtsanwaltes Helgar Schneider. Dieser erhob Einspruch gegen die Strafverfügung und verwies darauf, dass ein Privatgrund grundsätzlich kein „öffentlicher Ort“ ist und schon deshalb kein strafbares Verhalten vorliegen kann. Er hatte mit diesem Argument Erfolg, das Strafverfahren wurde eingestellt (die VN berichteten).

„In krasser Weise rechtswidrig“

Dem Betroffenen sind durch die anwaltliche Hilfe beträchtliche Kosten in Höhe von immerhin 940,30 Euro erwachsen. Üblicherweise müssen die Vertretungskosten auch bei einer Verfahrenseinstellung vom Betroffenen bezahlt werden. Aber Schneider wusste Rat: Ausnahmsweise kann im Wege einer Amtshaftung Schadenersatz vom Staat verlangt werden, wenn das Verfahren von vornherein unzulässig war und die Behörden eine unvertretbare Rechtsansicht hatten. „Dieses Strafverfahren war von vornherein in krasser Weise rechtswidrig. Und es zeigt eindrücklich, dass die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften die Anzeigen der Exekutivorgane durchgewunken haben, ohne dass diese inhaltlich geprüft worden wären. Nur so hat es sein können, dass zahlreiche Vorarlberger, die beim Betreten von Privatgrundstücken beobachtet worden sind, in der Folge unrechtmäßige Strafverfügungen erhalten haben“, schrieb der Anwalt im Namen seines Mandanten in eindrücklichen Worten an die Finanzprokuratur, welche die Interessen der Republik Österreich vertritt. Schneider hatte auch damit Erfolg. Die Anwaltskosten wurden vom Staat ersetzt (siehe Faksimile).

1482 Verwaltungsstrafverfahren

Ob dieses Beispiel Schule macht und der Staat auch anderen Betroffenen die Kosten ersetzen muss, wird sich zeigen. Bis zum Stichtag 14. Mai 2020 hatte es in Vorarlberg 1482 Verwaltungsstrafverfahren wegen „widerrechtlichen Betretens eines Ortes, dessen Betreten nach der Covid19-Verordnung des Gesundheitsministers untersagt war“, gegeben. Schneider schätzt, dass es in Vorarlberg wohl Dutzende Fälle gibt, bei denen die Behörde von vornherein kein Verwaltungsstrafverfahren einleiten hätte dürfen, sodass hier noch weitere Amtshaftungsansprüche auf die Republik zukommen könnten.