Prozess nach Verfolgungsjagd auf der Silvretta Hochalpenstraße

Vorarlberg / 11.08.2020 • 10:00 Uhr
Prozess nach Verfolgungsjagd auf der Silvretta Hochalpenstraße
Gähnende Leere auf der Angklagebank: Richter Georg Furtschegger verhandelte dennoch in Abwesenheit des Beschuldigten. ECKERT

Angeklagter Rentner blieb Gerichtsverhandlung zum zweiten Mal fern, Prozess fand dennoch statt.

Feldkirch Im Frühling vor zwei Jahren war der 57-jährige deutsche Frühpensionist eines Nachmittags mit seinem Smart Cabrio auf der Silvretta Hochalpenstraße unterwegs. Die Wintersperre juckte ihn wenig. Beamte der Polizeiinspektion Gaschurn hielten den talwärts fahrenden Pkw im Bereich der Kehre drei an und führten eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Eine intensive „Fahne“ veranlasste die Beamten zu einer Alkoholkontrolle. Weil der Angehaltene jedoch eine Blutuntersuchung dem herkömmlichen Test vorzog, wollte man ins Bludenzer Spital. Der Bitte, vor der Weiterfahrt noch das Verdeck des Cabrios schließen zu dürfen, stimmten die Beamten zu.

Schranken durchbrochen

Der Deutsche nutzte die Gelegenheit jedoch, seine Fahrt fortzusetzen. Und zwar nicht in Richtung Bludenzer Krankenhaus. Stattdessen raste der Mann mit weit überhöhter Geschwindigkeit und riskanter Fahrweise von der Silvretta Hochalpenstraße in Partenen bis nach St. Gallenkirch. Anhalteversuche der Polizei ignorierte der Mann, stattdessen drückte er aufs Gaspedal und durchbrach zwei Straßenschranken. Erst nach 15 Kilometern wurde der Lenker gestoppt. Polizeibeamte hatten beim Maurentobel in St. Gallenkirch mit zwei quergestellten Dienstfahrzeugen eine Straßensperre errichtet.

Eindruck täuschte nicht

Schlussendlich wurde dann der Alkoholwert doch noch ermittelt. Die Messung ergab rund 1,2 Promille. Für die rasante Autofahrt wurde der in Deutschland mehrfach Vorbestrafte bereits im September 2019 am Bezirksgericht Bludenz verurteilt. Die Strafe wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist mit 980 Euro ausgemessen worden. Bereits damals zog es der Rentner vor, zu Hause zu bleiben, und auch an jenem Termin wurde er in Abwesenheit für schuldig befunden. Dass er am Landesgericht Feldkirch schon wieder seinen Prozess „schwänzte“, wird ihm nicht viel helfen. Auch hier liegen die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung vor. Eine Verurteilung scheitert an einem nicht erschienenen Zeugen, doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.