Gericht: Betreuer mit dem Besen attackiert

Vorarlberg / 29.07.2020 • 08:00 Uhr
Gericht:  Betreuer mit dem Besen attackiert
Über den Betroffenen (nicht Angeklagten) wurde vom Schöffensenat eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verfügt. VN/GS

Akute Psychose entzündete in jungem Asylwerber eine gefährliche Aggression.

Feldkirch Es waren Minuten des Schreckens für den 42-jährigen Betreuer in seiner ersten Dienstnacht in einem Oberländer Asylwerberheim, gerade eben erst vom Urlaub zurückgekehrt. “Ich betreibe zwar seit 20 Jahren Kampfsport”, sagt der durchaus durchtrainierte Mann als Zeuge bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, “aber hier war ich wirklich überrascht und fürchtete um mein Leben.”

“Ich töte dich”

Kurz nach 3 Uhr morgens hätte es an seiner Zimmertüre geklingelt. Als der Betreuer öffnete, sei plötzlich ein 20-jähriger Mann mit einem abgebrochenen Aluminiumbesen und den bedrohlichen Worten “Ich töte dich! Ruf’ doch die Polizei!” auf ihn losgestürmt.

“Ich musste die Türe verriegeln und mich dagegenstemmen”, schildert der 42-Jährige weiter. Und natürlich hätte er sofort die Polizei alarmiert.

“Armstreckhebel”

Als die Polizeistreife eintraf, sahen sich ein Abteilungsinspektor und seine Kollegin dem immer noch aufgebrachten, in Afghanistan geborenen Asylwerber gegenüber. Der Polizist wendete die Taktik des “Armstreckhebels” an, versuchte den Arm des 20-Jährigen auf dessen Rücken zu ziehen, um ihn mit Handschellen fixieren zu können – mit dem Ergebnis, dass der Widerspenstige den Beamten über seine Schulter auf den Boden schleuderte. Der Inspektor erlitt unter anderem Abschürfungen, eine Thoraxprellung und eine Absplitterung am Steißbeinknochen. Auch seine Kollegin bekam bei den Überwältigungsversuchen Abschürfungen ab.

Unzurechnungsfähig

Der gerichtspychiatrische Sachverständige Franz Riedl attestierte dem Afghanen Unzurechnungsfähigkeit zur Tatzeit. Der Mann sei schon des Öfteren in psychiatrischer Behandlung gewesen, leide unter akustischen Illusionen und psychotischen Symptomen, die in unkontrollierten Wutausbrüchen enden könnten. Dennoch spricht der Psychiater von einer günstigen Zukunftsprognose, sofern sich der Betroffene unter anderem einer regelmäßigen Einnahme verordneter Medikamente und einer psychosozialen Betreuung unterwirft.

Bedingte Einweisung

Der Schöffensenat folgt dem Gutachten Riedls und spricht zwar eine Einweisung des Betroffenen in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher aus, allerdings bedingt auf eine Probezeit von fünf Jahren.