Keine UVP-Pflicht für Gipslöcher-Lift

Vorarlberg / 23.07.2020 • 16:00 Uhr
Keine UVP-Pflicht für Gipslöcher-Lift
Die Gipslöcher in Lech sind ein großes Naturschutzgebiet. Ein Eck wurde für einen Lift herausgenommen. Nun prüft das Höchstgericht.

Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich noch mit dem Liftprojekt.

Lech Schlepplifte sind in vielen Skigebieten längst nur noch vereinzelt zu finden, sie werden nach und nach durch Sessellifte ersetzt. In Oberlech ist das auch bei der Grubenalpbahn geplant. Der alte Übungslift soll einem Sechser-Sessellift weichen. Nun hat das Projekt eine weitere Hürde genommen: Die Landesregierung stellte fest, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig ist, was allerdings ob der Dimension keine Überraschung ist.

Doch das Projekt bleibt umstritten: Damit der Bau möglich ist, hat die Landesregierung vor einem Jahr ein Naturschutzgebiet um 900 Quadratmeter verkleinert. Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat im Auftrag von Kritikern das Projekt geprüft und die Verkleinerung des Naturschutzgebiets vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Die Herausnahme widerspreche der Naturschutzverordnung zu den Löchern, außerdem habe man auf ein Begutachtungsverfahren verzichtet. Eine Entscheidung steht noch aus. Zu den Kritikern zählt auch Naturschutzanwältin Katharina Lins.