Wallner für Amnestie bei Coronastrafen

Falls rechtlich möglich, sollen Strafen rückgängig gemacht werden.
Wien Jetzt wackeln die ersten Coronastrafen. Nicht alles, was Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) während der Coronakrise verordnet hat, ist rechtmäßig, stellt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest. Dieser veröffentlichte am Mittwoch sein Erkenntnis, wonach das Betretungsverbot des öffentlichen Raums überschießend war. Außerdem seien Geschäfte mit einer Größe von über 400 Quadratmetern benachteiligt worden. Was das bedeutet, ist noch nicht klar. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fordert eine Amnestie für alle betroffenen Strafen, sofern es rechtlich möglich ist. Es sei gut, dass das Ministerium nun diese Frage prüft.
Zehn Verfahren betroffen
Am 15. März legte Anschober per Verordnung fest, dass das Betreten öffentlicher Orte allgemein verboten ist. Außer Haus durfte nur, wer zur Arbeit musste, Hilfe leistete, dringende Besorgungen erledigte oder Spaziergänge machte. Der VfGH ist der Ansicht, dass diese Vorgaben nicht durch das Covid19-Maßnahmengesetz gedeckt sind. Die Verordnung, die bis 30. April gültig war, ist damit großteils aufgehoben.
Was die VfGH-Entscheidung nun für Coronastrafen bedeutet, ist offen. In Vorarlberg gab es zwischen 26. März und Ende Juni über 1500 Covid19-Anzeigen, 1255 im öffentlichen Raum. Die meisten gehen auf die Nichteinhaltung des Mindestabstands zurück, nicht auf das reine Betreten. „Wir wussten, dass manche Dinge nicht strafbar sind“, erklärt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Daher habe man zum Beispiel das alleinige Betreten des öffentlichen Raums nicht gestraft. Hier seien die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg relativ einheitlich vorgegangen. Die Strafbehörden würden bei den noch anhängigen Verfahren aber prüfen, welche Strafbestimmungen angewendet worden sind. “Gegebenenfalls werden die Verfahren eingestellt”, sagt Burtscher. Am Landesverwaltungsgericht laufen derzeit 20 Verwaltungsstrafverfahren auf Basis des Covid19-Maßnahmengesetzes, berichtet Präsident Nikolaus Brandtner. Von dem VfGH-Erkenntnis seien zehn dieser Verfahren betroffen.
Unklar ist, was mit bereits bezahlten Strafen passiert. Laut Verfassungsjurist Peter Bußjäger könnten diese zurückbezahlt werden, einen Rechtsanspruch gebe es aber nicht. Landeshauptmann Wallner hält nichts von der Ungleichbehandlung zwischen jenen, die die Strafe bezahlt haben und jenen, die sie bekämpften. “Der Gerichtshof hat entschieden, da gibt es nichts herumzudeuten.” Das Gesundheitsministerium prüfe nun, ob eine Rückabwicklung aller betroffenen Strafen möglich ist. “Wenn die Möglichkeit besteht, wäre es richtig”, fordert Wallner und fügt an: “Dann braucht es eine bundeseinheitliche Lösung.”
Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda glaubt, dass nun auch Strafen wegen fehlendem Mindestabstand ungültig sind. Bußjäger widerspricht: Das werde der Verfassungsgerichtshof erst entscheiden.
Sicher rechtswidrig war es, Bau- und Gartenmärkte ab 14. April öffnen zu lassen, während andere Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche geschlossen bleiben mussten. Auswirkungen habe diese VfGH-Erkenntnis aber wohl keine, meint Bußjäger. Betroffene Betriebe könnten zwar auf Amtshaftung klagen. „Das setzt aber voraus, dass der Verordnungsgeber einer unvertretbaren Rechtsansicht gewesen ist. Das war er sicher nicht.“ Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Jenny glaubt nicht, dass so einfach zu klären ist, ob die Regierung schuldhaft gehandelt hatte. Zieht eine Firm vor Gericht, haben am Ende die Richter das letzte Wort.
Birgit Entner-Gerhold und Michael Prock