Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Amnestie

Vorarlberg / 17.07.2020 • 06:30 Uhr

Die Oppositionsparteien, also SPÖ, FPÖ und Neos, fordern eine Amnestie für die Personen, die wegen Übertretung der in den diversen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene verhängten Corona-Regeln bestraft worden sind. Deren Zahl geht in die Zehntausende. Aus welchem Grund sollten sie ihre Strafen vom Staat zurückbezahlt erhalten?

„Sollen wir uns bei den Beschuldigten bedanken, dass sie uns gefährdet haben?“

Bisher steht nämlich nur fest, dass Strafen, die deshalb verhängt worden waren, weil jemand das Haus verlassen hatte, um jemand anderen in dessen Haus zu besuchen, rechtswidrig waren. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften hatten dieses Verhalten entgegen der Rechtsansicht der Bundesregierung schlicht und ergreifend nicht unter Strafe gestellt. In diesen Fällen würde es das Gesetz auch tatsächlich erlauben, anderen Personen, die wegen desselben Verhaltens bestraft worden sind, den Bescheid aber nicht bekämpft haben, die Strafe zurückzuzahlen. Aber auch das muss nicht sein: Diese Leute haben nämlich entgegen allen Empfehlungen gehandelt, andere gefährdet und haben ihre, wenngleich rechtswidrige, Strafe akzeptiert. Warum sie nachträglich begünstigen?

Alle anderen Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote sind von den Verwaltungsgerichten im Wesentlichen unbeanstandet geblieben. Nur das interpretationsoriginelle Verwaltungsgericht Wien hat in einem Fall eine wegen Verstoß gegen das Abstandhalten verhängte Geldstrafe aufgehoben, weil die Tat seiner Ansicht nach nicht strafbar war.

Auch der Verfassungsgerichtshof hat bisher noch keiner Anfechtung stattgegeben, sondern sämtliche Beschwerden aus formalen Gründen zurückgewiesen. Eine Entscheidung darüber, ob die Betretungsverbote rechtswidrig waren, wird es wohl frühestens im Herbst geben.

Aus welchen Gründen sollte also eine Generalamnestie verfügt werden? Sollen wir uns bei den Beschuldigten bedanken, dass sie uns gefährdet haben? Wie würden sich Menschen fühlen, die sich an die Vorschriften gehalten haben? Müssen rechtstreue Bürger eigentlich immer die Dummen sein?

Die Forderung nach einer Amnestie ist jedoch nicht nur falsch, sondern auch gefährlich: Wer wird sich bei der zweiten und dritten Welle noch an die Vorschriften halten? Wieso sollte die Polizei die Einhaltung von Vorschriften kontrollieren, wenn Verstöße sanktionslos bleiben? Weshalb müssen die Behörden Verfahren durchführen, wenn sie am Ende die Strafen zurückzahlen?

Es bleibt daher nur zu hoffen, dass die Regierungsparteien standhaft bleiben und diesen verantwortungslosen Vorschlag nicht aufgreifen.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.