Das bringt die neue Sozialhilfe

Beschlossene Regierungsvorlage bringt weniger zum Leben und mehr zum Wohnen.
Bregenz Es ist so etwas wie das letzte Erbe von Türkis-Blau, das die Landesregierung in der Regierungssitzung vor einer Woche behandelt hat. Die Regierungsvorlage zum neuen Sozialhilfegesetz wurde verabschiedet. Die frühere Bundesregierung hat den Ländern mit einem Grundsatzgesetz zahlreiche Vorgaben gemacht, die es galt, zu übernehmen. Spielräume bietet das Gesetz bei den Wohnkosten und den Kinderrichtsätzen. Nicht alle werden genützt. Unabhängig davon steht die Sozialhilfe vor einer großen Herausforderung. Die Landesregierung rechnet im Jahr 2021 mit einer Kostensteigerung von 20 Prozent im Vergleich zum Budget 2020.
Das heurige Budget ist Coronabedingt längst obsolet. Im März erhielten 6153 Vorarlberger Mindestsicherung. Im Mai stieg die Zahl auf 6564. Die Ausgaben nahmen in dieser Zeit von 1,9 Millionen Euro auf 2,2 Millionen Euro pro Monat zu. Dies dürfte sich fortsetzen, wie Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im VN-Gespräch bestätigt. “Wir gehen im kommenden Budget von 20 Prozent mehr aus, das sind rund fünf Millionen Euro.”
Problem für Schutzberechtigte
Vieles der neuen Sozialhilfe ist schon bekannt. Zum Beispiel der Name: Aus der Mindestsicherung wird die Sozialhilfe, aus Lebensunterhaltskosten werden Geldleistungen, Wohnkosten werden zu Sachleistungen, die vorrangig als solche zu behandeln sind. Das bedeutet: Vermieter erhalten ihre Miete zukünftig von der Bezirkshauptmannschaft. Hilfsorganisationen wie Dowas und die Caritas kritisieren, dass arme Menschen stigmatisiert werden. Schließlich erfährt der Vermieter so, dass seine Mieter Sozialhilfe benötigen . Besonders hart trifft die Änderung die über 300 subsidiär Schutzberechtigten in Vorarlberg. Sie erhalten nur noch das Niveau der Grundversorgung und müssen mit rund 260 Euro pro Monat auskommen.
Ein Problem des neuen Gesetzes ist laut Dowas: “Es ist schwer verständlich.” Nur Juristen würden es sprachlich verstehen. Verkompliziert wird es durch den Inhalt, denn die Berechnung ist nicht einfach. Ein Erklärungsversuch: Bei den Wohnkosten wurde den Bundesländern Raum zur Gestaltung eingestanden. Die Vorgabe des Bundes besagt, dass 60 Prozent der Hilfe für den Lebensunterhalt verwendet werden darf und an den Empfänger überwiesen werden. Bis zu 40 Prozent sind fürs Wohnen reserviert und gehen an den Vermieter.
Von 60/40 zu 70/30
Die Landesregierung hat diese Werte noch ein bisschen verschieben können. Ein Viertel der Wohnkosten, also zehn Prozent, werden als Pauschale für Heizung, Strom und Hausrat ebenfalls bar ausbezahlt und stehen frei zur Verfügung. Außerdem ist es den Bundesländern erlaubt, noch einmal 30 Prozent des Gesamtbetrags auf die Wohnkosten draufzuschlagen, falls Wohnungen teurer sind. Wieviel genau, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Einzelfall. Insgesamt fasst Wiesflecker zusammen: “Wir konnten nah an den aktuellen Sätzen bleiben. Wohnkosten werden realistischer abgebildet. Aber beim Lebensunterhalt liegen wir ein bisschen drunter.”
Zurückhaltend ist das Land bei den Kinderrichtsätzen. Die Kürzungen ab dem vierten und dem siebten Kind bleiben aufrecht. Caritas und Kinder- und Jugendanwaltschaft orten eine Ungleichbehandlung. Die Richtsätze sind übrigens im Gesetz nicht festgelegt, sie werden in einer Verordnung geregelt. Sie soll spätestens im Oktober vorliegen.
Beispiele
1245 Euro erhalten zwei Erwachsene mit zwei Kindern, dazu bis zu 890 Wohnkosten. Früher: 1391 plus 712 Euro.
267 Euro pro Person gibt es an Geldleistung in einer Sechser-WG, weil der Betrag in einer Haushaltsgemeinschaft gedeckelt wird. Früher: 501 Euro.
834 Euro erhält eine Aleinerzieherin mit einem Kind, dazu 690 Euro fürs Wohnen. Früher: 865 plus 595 Euro.