Bezirksgericht: Eine “rasende Furie” im Alkoholrausch

Vorarlberg / 16.07.2020 • 17:00 Uhr
Bezirksgericht: Eine "rasende Furie" im Alkoholrausch
Zu den Hinterlassenschaften eines gemeinsamen Treffens der Trinkerclique zählten mitunter nicht nur leere Flaschen, sondern auch blutige Beulen am Kopf. SYMBOL: SCHWALD

Wenn sich mit dem Alkoholpegel ihre Wut steigerte, wurde trunksüchtige Frau äußerst angriffslustig.

Bregenz Nach diversen Verhandlungen bei den Gerichten müssen bisweilen die Fenster geöffnet werden. Frische Luft war etwa nach dem Prozess gegen eine Angeklagte aus dem städtischen Obdachlosenzirkel, der am Bezirksgericht Bregenz stattfand, vonnöten.

Fünf Klammern am Kopf

Bei einem gemeinsamen feuchtfröhlichen Streifzug durch die Stadt muss einst ein falsches Wort gefallen sein. Jedenfalls hatte die Beschuldigte plötzlich den Kopf eines Kumpanen aus der Runde gepackt und ihn dreimal gegen eine steinerne Stützmauer geschlagen. „Da war alles voll mit Blut“, beschrieb Richter Christian Röthlin angesichts der Polizeifotos die Brutalität der Attacke. Das damalige Opfer, ein 43-jähriger Arbeitsloser, bestätigt: „Ich hatte drei Rissquetschwunden am Kopf, die von fünf Klammern zusammengehalten werden mussten.“

Der Richter stellte die Frage: „Waren Sie besoffen alle miteinander?“ Der Zeuge antwortete leger: „Na ja, man hat schon was getrunken.“

„Im Eifer des Gefechts“

Die Angeklagte selbst begründete ihre Attacke kurz und bündig: „Es geschah im Eifer des Gefechts.“ Dann gab es noch ein weiteres Opfer der Zornentbrannten. Eine 29-jährige Pensionistin, dem Alkohol ebenfalls nicht abgeneigt, schilderte als Zeugin: „Sie hat mich bei der Bushaltestelle in Wolfurt als Mörderin bezeichnet. Dann schlug sie mir drei Mal auf den Kopf und zerkratzte mir die Brust.“

Richter Röthlin verurteilte die Beschuldigte wegen des Vergehens der Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro in 400 Tagessätzen zu je vier Euro. Die Verurteilte zeigte sich erkenntlich mit der Bemerkung „Super, danke!“ Immerhin war die Amtsbekannte gerade noch dem Widerruf einer älteren, bedingt ausgesprochenen Haftstrafe entgangen.