Bank behielt Kundengelder zu Unrecht ein

<br>Gericht gab Kläger bei „exotischem Münzgeschäft“ in erster Instanz Recht
Feldkirch, Wien Das Strafverfahren hat der heute 52-jährige Geschäftsmann 2018 hinter sich gebracht. Damals warf ihm die Staatsanwaltschaft illegale Münzgeschäfte vor, nachdem er in Bregenz mit 117 Kilo Münzen im Kofferraum auffiel. Verteidiger Christoph Eberle erkämpfte einen rechtskräftigen Freispruch. Doch zivilrechtlich kamen weitere Schwierigkeiten auf den Geschäftsmann zu. Sein österreichisches Bankinstitut kündigte dem Mann, der einen Münzhandel der besonderen Art betreibt, die Geschäftsbeziehungen, weigerte sich 8000 Euro an gewechseltem Geld auszuzahlen und verlangte zusätzlich noch einmal in etwa denselben Betrag von dem Kunden zurück. Die Kündigung der Geschäftsbeziehung erfolgte fristlos mit dem Argument, dass die Geldautomaten lediglich dafür da seien, Geld zu zählen, nicht aber Geld auf seine Umlauffähigkeit hin zu prüfen. Irrtümlicherweise sei dem Geschäftsmann umlaufunfähiges Geld gutgebucht worden, so das Argument der Bank.
Alles legal
„So nicht“, entschied das Handelsgericht in Wien in erster Instanz und verpflichtete die Bank einerseits zur Rückzahlung. Andererseits stellte es fest, dass die Kündigung unwirksam war. Vereinfacht ausgedrückt begründete das Gericht das Urteil dahingehend, dass es Sache der Bank sei, ihre Münzzählautomaten entsprechend zu programmieren. Der Automat müsse imstande sein, „korrektes“ Geld zu erkennen und gutzuschreiben, wertloses hingegen wieder auszuwerfen. Akzeptiere die Maschine die Münzen, bleibe wenig Spielraum für Betrugsabsichten oder dubiose Hintergedanken. „Dass das Bankinstitut die Entscheidung bekämpft, war vorhersehbar, da das Urteil weit über diesen Fall hinaus Wirkung entfalten könnte“, so der Lauteracher Rechtsanwalt, der seinem Mandanten zum Sieg in erster Runde verhalf. Nun bleibt das zweitinstanzliche Urteil abzuwarten.

Unglaubliche Geschäfte
Man glaubt kaum, wie verworren Handelswege sind. „Wir haben seit diesem Fall weitere Klienten, die in dieser Branche tätig sind und vor allem in Österreich mit rechtlichen Problemen kämpfen“, so Eberle. Er erklärt den Ablauf: „Europa exportiert Elektro- und Metallschrott nach China. Im Zuge der Verschrottung kommen unter anderem aus Autowracks, Trocken- und Waschautomaten beachtliche Mengen diverser Münzen zum Vorschein. Meine Klienten kaufen solche Münzen diverser Währungen unter dem Nennwert und importieren sie nach Europa, wo sie umgetauscht werden. Die Münzautomaten sortieren nicht umlauffähige Münzen aus, werthaltige Münzen werden gutgeschrieben.“ Klingt mühsam, scheint aber rentabel zu sein.
Unterschiedliche Vorschriften
„Nicht alle Länder sind bezüglich der Akzeptanz dieser Münzen gleich streng. So zeigen sich andere europäische Länder durchaus großzügiger, was den Umtausch solcher Münzen betrifft“, informiert der Anwalt.