Ex-Polizist für Leumund anderer vor Gericht

Vorarlberg / 23.06.2020 • 17:30 Uhr
Ex-Polizist für Leumund anderer vor Gericht
Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, wissentlich illegal Daten aus seinem Dienstcomputer abgefragt zu haben. VN/GS

Ehemaliger Beamter soll illegal Strafregisterauszüge abgefragt haben.

Feldkirch Es ist ein zäher Prozessmarathon, dem der 58-jährige Vorarlberger Angeklagte, der derzeit als Sicherheitsbeamter einer Firma in Liechtenstein arbeitet, unterworfen ist. Bereits im Sommer des Vorjahres ist der ehemalige Polizist wegen unerlaubter Datenabfragen im Schatten einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, in einem weiteren Verfahren wegen Abgabenhinterziehung zu 110.000 Euro Geldstrafe (die Hälfte davon bedingt) verurteilt worden. Die VN berichteten.

Im aktuellen dritten Verfahren am Landesgericht Feldkirch wird dem Mann vorgeworfen, als Polizist in den Jahren 2016 bis 2018 aus seinem Dienstcomputer insgesamt 92 Abfragen aus dem Strafregister getätigt zu haben. Quasi als Gratis-Leumundszeugnisse für Kollegen der Liechtensteiner Sicherheitsfirma. Diese Mitarbeiter rekrutierten sich unter anderem auch aus Vorarlberger Polizeibeamten, die diesen Dienst als Nebenjob verrichteten.

Datenschutz verletzt

Die Krux dabei: Damit schädigte der Beschuldigte den Staat wegen der Vorenthaltung von jeweils 10,70 Euro Verwaltungsgebühr und verletzte das Recht der Betroffenen auf Datenschutz. Denn beileibe nicht alle Nutznießer dieser Gefälligkeit wollen von diesen Abfragen gewusst haben.

Der Angeklagte selbst allerdings stellte dies beim Prozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zumindest in Zweifel: „Ich bin davon ausgegangen, dass alle Bescheid wussten.“ Auch sein Chef, der Geschäftsführer der Firma im Fürstentum, beschwört als Zeuge: „Die Leute haben es gewusst. Niemand dachte sich, dass das verboten ist.“ Motiv des ehemaligen Polizisten für die Datenbeschaffung: „Es musste kurzfristig geschehen, es standen unmittelbare Transporte ins Ausland an. Die Mitarbeiter benötigten umgehend ein Leumundszeugnis.“

Zeugen widersprachen

Von Richter Georg Furtschegger mit diesen Behauptungen konfrontiert, widersprachen Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte der Sicherheitsfirma dieser Aussage als Zeugen. Sie hätten nichts von den Abfragen gewusst und auch nie persönlich den Auftrag dafür gegeben. So auch ein Vorarlberger Polizeibeamter: „Das ist mir völlig unerklärlich. Ich habe mir meinen Strafregisterauszug persönlich besorgt.“ Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Es wird ein Urteil erwartet.