Teilerfolg für fristlos entlassenen ORF-Redakteur

Die “Fristlose” ist vom Tisch. Gericht gibt beiden Seiten Zeit für einvernehmliche Lösung.
Feldkirch Der Fall hat für Aufsehen gesorgt und den ORF-Redakteursrat um Sprecher Dieter Bornemnn zu einer pointierten Stellungnahme veranlasst. Was war geschehen? Ein Kulturredakteur des Landesstudios Vorarlberg hat die Coronasperrzonenregelung missachtet, indem er auf seinem in der Isolationszone gelegenen Sendeplatz ein Mal seine Kultursendung moderiert hatte. Zwei Tage später wurde ihm von Landesdirektor Markus Klement vor dem Betreten des ORF-Landesstudios die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Pikant: Wie aus einem E-Mail-Verkehr hervorgeht, hatte ein Kollege des Entlassenen kurz zuvor mit Wissen und Billigung des Landesdirektors genau dasselbe getan. Gekündigt wurde aber nur der jetzt Betroffene, zufällig ein vehementer Gegner von Klements verordneter Verschiebung der täglichen Kultursendung von 18 auf 20 Uhr und seitdem ein hartnäckiger Kritiker seines Chefs. Man habe ihm trotz Urgenz keinen funktionstüchtigen anderen Sendeplatz außerhalb der Sperrzone zur Verfügung gestellt, behauptet der Journalist, der nach der fristlosen Entlassung seinen Arbeitgeber klagte.
Positionen bezogen
Die ausgegebenen Zielsetzungen beider Parteien erwiesen sich in der ersten Tagsatzung beim Sozial- und Arbeitsgericht in Feldkirch schon bald als Makulatur. Der ORF, vertreten durch Anwältin Angelika Pallwein-Prettner, musste sich vor Richterin Feyza Karagüzel die Durchsetzbarkeit der fristlosen Entlassung ebenso schnell abschminken wie der Kläger, vertreten durch Anwalt Philipp Längle, seine Forderung nach einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen.
“Mein Mandant wurde zu Unrecht entlassen”, hielt Längle dennoch entschlossen fest. “Es wäre kein Vergleich, wenn der ehemalige Mitarbeiter beim ORF bleiben könnte”, meinte Pallwein-Prettner. Und so waren die Grenzen bald abgesteckt, die Positionen bezogen.
Die Angebote
Beide Seiten schienen mit diesem Verlauf des Versuchs einer Einigung als erstem Ziel einer Verhandlung am Arbeitsgericht gerechnet zu haben. Und so ließen die Angebote nicht lange auf sich warten. “Wir könnten uns als maximales Angebot vorstellen, die Entlassung in eine Kündigung umzuwandeln und die Zahlung von zwölf Monatsgehältern anzubieten”, wurde Pallwein-Prettner konkret. Freilich müsse das alles noch mit der Generaldirektion in Wien abgesprochen werden.
Mit diesem Angebot gibt sich die Gegenseite naturgemäß nicht zufrieden. “Unser Ziel ist es zwar, dass mein Mandant weiter beim ORF arbeiten darf. Aber letztlich ist vieles eine Sache des Preises”, betonte Längle. Sein Angebot: Der ORF zahlt seinem Mandanten drei Jahresgehälter, und die Sache wäre für die Klagspartei erledigt. Das wiederum ist der Gegenseite zumindest vorerst entschieden zu viel.
Bedenkzeit
Beide Seiten deuteten an, im Fall einer Nicht-Einigung die Sache juristisch durchziehen zu wollen. Die klagende Partei würde in diesem Fall zwölf Zeugen aufbieten, auf Klägerseite würde sich Anwalt Philipp Längle nicht ungern vor Gericht mit Landesdirektor Markus Klement unterhalten.
Richterin Karagüzel will den Kontrahenten jedoch noch ein wenig Zeit geben, einen Showdown im Gerichtssaal zu vermeiden. “Bis zum 22. Juli gebe ich Ihnen die Gelegenheit, sich zu einigen. “