Deshalb schauen Liftbetreiber gespannt nach St. Gallenkirch

Vorarlberg / 18.06.2020 • 12:00 Uhr
Deshalb schauen Liftbetreiber gespannt nach St. Gallenkirch
SIMO

UVP-Entscheidung für zurückgezogenes Projekt ungeklärt.

St. Gallenkirch Die Einladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, die am 23. Juni in St. Gallenkirch hätte stattfinden sollen, dürfte wesentlich für den Rückzug der SiMo gewesen sein. Im Schreiben, das den VN vorliegt, teilt das Gericht die vorläufige Rechtsansicht, es bestehe für das Projekt UVP-Pflicht. Verwiesen wird dabei auf einen Aufsatz von Bußjäger/Ennöckl, die in ihrer Analyse zu genau diesem Schluss gekommen waren.

Für Naturschutzanwältin Katharina Lins, die die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht hatte, wäre mit dem Verfahren auch in Grundsatzfragen der UVP-Pflicht Klarheit möglich gewesen. „Diese Klärung ist damit aber nur aufgeschoben. Die Grundlagen für die nächsten Entscheidungen sind nun gelegt“, so Lins.

Abberaumt sei der Termin indes noch nicht. Das Gericht wolle noch prüfen, ob mit dem angekündigten Zurückziehen des Antrags seitens des Betreibers auch das Verfahren endet, so die Naturschutzanwältin. Da gäbe es noch einiges zu klären. Das sehen auch Rechtsexperten so. Die Frage, ob das Zurückziehen den Grundsatzbescheid verhindere, sei längst nicht beantwortet. Für Juristen und Liftbetreiber in ganz Österreich bleibt es spannend.