Gericht: Sohn plünderte als Sachwalter Konto seiner Mutter

Sohn zweigte fast 51.000 Euro ab: Sechs Monate Haft auf Bewährung.
Feldkirch „Von Mutti an Michi geliehen“ lautete der Verwendungsweck für die Überweisungen, mit denen der heute 59-jährige Deutsche für die Dauer von eineinhalb Jahren das Girokonto seiner ahnungslosen dementen Mutter ausdünnte. Bisweilen waren es Tausende Euro innerhalb eines Monats, die der selbstständige Dienstleister auf sein eigenes Konto abzweigte. Insgesamt 50.832 Euro ließ er vom Vermögen seiner “Mutti” verschwinden.
Opfer verstorben
Das geschah, obwohl er als behördlich beauftragter Sachwalter seiner Mutter deren Vemögen eigenlich schützen sollte. Die betagte Frau ist mittlerweile verstorben, doch noch liegt ihr Schatten über ihrem Sohn, der sich nun als Angeklagter wegen des Vergehens der Untreue am Landesgericht verantworten musste.
Der 59-Jährige bekennt sich zumindest teilweise schuldig. „Aber ich hatte den Willen, später alles wieder zu begleichen“, beteuert er. Die „Darlehen“ seiner Mutter ohne deren Einverständnis seien dringend notwendig gewesen. „Ich hatte mich von meiner Lebensgefährtin getrennt und musste sie wegen der Wohnung auszahlen.“
Depressionen
Einen Kredit aufzunehmen, sei als Selbstständiger schwierig. „Außerdem litt ich unter Depressionen“, ergänzt der Angeklagte. Auf die Frage von Richterin Kathrin Brückl, ob er sich denn der Aufgaben eines Sachwalters bewusst gewesen sei, antwortet er: „Im Prinzip ging es mir darum, dafür zu sorgen, dass es meiner Mutter gut geht.“ Unter anderem habe er eine 24-Stunden-Pflege für die in Vorarlberg lebende Frau organisiert. Doch das machte nur einen geringen Teil des veruntreuten Geldes aus.
In einem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagt der 59-Jährige: „Es tut mir leid. Aber ich war mir der Ausmaße des Vorwurfs der Untreue nicht im Ansatz bewusst.“ Der Schöffensenat ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilt ihn zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten auf Probezeit und 1440 Euro unbedingter Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.