Kurz-Besuch beschäftigt Polizei und BH

Vorarlberg / 16.05.2020 • 11:00 Uhr
Kurz-Besuch beschäftigt Polizei und BH
Der Besuch des Kanzlers im Kleinwalsertal hat ein behördliches Nachspiel. VN

Anzeigen werden von der BH Bregenz geprüft. Neos ziehen Ankündigung zurück.

Bregenz Kein Mundschutz, zu wenig Abstand, Menschenansammlungen: Die Bilder vom Besuch von Bundeskanzler Sebastian Kurz im Kleinwalsertal ließen die Wogen in den vergangenen Tagen ordentlich hochgehen. Die Opposition schäumte. In den sozialen Medien hagelte es ebenfalls heftige Kritik. Nun hat der Auftritt auch ein behördliches Nachspiel. Bei der Polizei gingen bis Freitagvormittag drei Anzeigen ein. Bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz waren es laut Bezirkshauptmann Elmar Zech ebenfalls einige wenige.

Anfrage statt Anzeige

Neos-Abgeordneter Sepp Schellhorn hatte bereits am Mittwochabend eine Anzeige angekündigt. Davon ist man mittlerweile aber wieder abgekommen. Stattdessen wurde eine parlamentarische Anfrage eingebracht. „Eine Anzeige würde nur dazu führen, dass alle Beteiligten mit hineingezogen werden. Das wollen wir natürlich nicht“, begründet der Vorarlberger Landesgeschäftsführer Simon Muchitsch mit Verweis auf das Bundeskanzleramt, das erklärte: Obwohl man sich in der Organisation im Vorfeld und beim Besuch direkt darum bemüht habe, sei von Bewohnern und Medienvertretern teilweise der Mindestabstand leider nicht eingehalten worden. 

Mindestabstand

Die drei Anzeigen, die per E-Mail oder telefonisch bei der Polizei eingetroffen sind, stammen von Privatpersonen. „Zwei sind bei der Polizeiinspektion Kleinwasertal eingegangen, eine bei der Landespolizeidirektion“, erläutert Polizeisprecher Horst Spitzhofer. Die Anzeigen werden nun an das Bezirkspolizeikommando Bregenz und in weiterer Folge gesammelt an die BH Bregenz weitergeleitet. „Wie in allen Strafverfahren werden wir den Sachverhalt und die Rechtslage genau klären“, sagt Bezirkshauptmann Elmar Zech über das weitere Vorgehen. In den Anzeigen, die bei der BH Bregenz erstattet wurden, gehe es vor allem darum, dass teilweise der Mindestabstand nicht eingehalten worden sei. Zum Teil seien konkrete Personen und zum Teil die gesamte Breite der Versammlungsteilnehmer angezeigt worden. VN-GER