Polizei: Mit Suchscheinwerfer Jagd auf „Coronasünder“

Vorarlberg / 08.05.2020 • 09:30 Uhr
Polizei: Mit Suchscheinwerfer Jagd auf „Coronasünder“
Laut Exekutive war der Suchscheinwerfer auf dem Blaulichtbalken des Dienstfahrzeuges eingeschaltet. BMI

Harmloses Treffen auf privatem Grundstück bescherte Jugendlichen hohe Geldstrafen der BH.

Schwarzach Es war keine ausschweifende „Coronaparty“, sondern nur ein Treffen von fünf Jugendlichen auf einer privaten Baustelle der Mutter eines Betroffenen, um den Baufortschritt zu besprechen. So geschehen am 28. März um 21 Uhr in einer Vorarlberger Gemeinde. Plötzlich tauchte ein Streifenwagen der Polizei auf. Die Beamten nahmen die Personalien der Jugendlichen auf und erstatteten Anzeigen – wegen Betretens eines öffentlichen Ortes ohne Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter. 

Einspruch gegen Strafverfügung

Von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hagelten alsbald Geldstrafen in der Höhe von 360 bis 450 Euro auf die fünf Jugendlichen nieder. Einer ihrer Väter erhob bei der BH Einspruch. Helgar Schneider, Rechtsanwalt in Bregenz, übernahm die Rechtsvertretung seines Juniors. Schneider bekämpft mittlerweile für mehr als 20 Jugendliche Strafverfügungen wegen angeblicher Coronaverstöße. 

Sein Mandant im beschriebenen Fall, ein Schüler, hat noch kein Einkommen – außer 50 Euro Taschengeld monatlich, da sei eine Strafe von 450 Euro völlig überzogen. „Wie üblich haben die Polizisten die Anzeigen gnadenlos und ohne Verwarnung aufgenommen“, wettert Schneider gegen die Vorgangsweise der Exekutive. Er und der Vater des Bestraften argumentieren damit, dass die Jugendlichen den Mindestabstand von einem Meter sehr wohl eingehalten hätten. Und überhaupt: „Die Polizisten konnten wegen der Dunkelheit und der Erdhügel gar nicht sehen, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wurde.“

Stellungnahme der Polizei

Die Polizei hingegen argumentiert in ihrer Stellungnahme anders (siehe Faksimile): „Die Beamten konnten sehr wohl sehen, dass eine Menschengruppe zusammensteht, zumal der Suchscheinwerfer beim Blaulichtbalken eingeschaltet war.“ Das wiederum veranlasste Rechtsanwalt Schneider zu einer Stellungnahme in Richtung BH: „Und wenn es so gewesen wäre: Vor einigen Wochen war es doch noch undenkbar, dass Polizisten in einem Dorf mit Suchscheinwerfern Jagd auf Jugendliche machen, weil diese möglicherweise eine Verwaltungsübertretung begangen haben. Wir sind zwar im Westen Österreichs, aber nicht im Wilden Westen.“

Polizei: Mit Suchscheinwerfer Jagd auf „Coronasünder“
Die Stellungnahme der Polizei zum Vorfall nach dem Einspruch eines Betroffenen bei der BH.

Frage des öffentlichen Ortes

In ihrem „Ergebnis der Beweisaufnahme“ kommen BH und Polizei zu einem umstrittenen Schluss: „Was ein öffentlicher Ort im Freien ist, ist laut dem Rechtsbüro der Landespolizeidirektion nicht definiert.“ Am Ort der aktuellen Übertretung sei die Definition „eines öffentlichen Ortes“ jedoch erfüllt gewesen. 

Eine Behauptung, die Schneider in einer Stellungnahme an den zuständigen Beamten der BH heftig dementiert: „Der Begriff ‘öffentliche Orte’ wird in § 27 Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz definiert. Und zwar als solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können. Bei der gegenständlichen Baustelle handelt es sich aber um ein privates Grundstück. Eine Strafbarkeit nach der Covid19-Verordnung ist deshalb schon wegen Nichterfüllens des Tatbestandselementes eines öffentlichen Ortes nicht gegeben.“

Einspruchsfrist

Schneider vermutet, dass es im Lande noch viele ähnliche Fälle gibt. Bereits zugestellte Corona-Strafverfügungen können noch bis zum 15. Mai beeinsprucht werden, dies selbst dann, wenn die Strafe schon einbezahlt wurde. Rechtsexperten raten dazu, da in vielen Fällen gute Erfolgschancen bestehen würden.