Causa Zech: Klage nach Jahren abgewiesen

Jahrelanger Rechtsstreit um angeblich vertauschte Eizellen ist entschieden.
Feldkirch Etliche Male saßen sich Klagsvertreter Andreas Ermacora und Michael Konzett, Vertreter des fortpflanzungsmedizinischen Instituts, über Jahre hingweg gegenüber. Nun liegt das Urteil auf dem Tisch, ein erstinstanzliches zumindest. Demnach, so Maximilian Murtinger, Geschäftsführer der „NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech-Bregenz GmbH“, lief die Behandlung zu hundert Prozent korrekt ab. „Das Urteil attestiert, dass unsere hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehalten wurden“, so Murtinger weiter.
Die Vorgeschichte
2015 wandte sich eine Schweizerin an das Vorarlberger fortpflanzungsmedizinische Institut. Bislang blieb der Kinderwunsch des Paares unerfüllt, die Frau war um die 40 und eine künstliche Befruchtung ihre letzte Hoffnung. Nachdem der erste Versuch, mit fremder Hilfe doch noch ein Kind zu bekommen, fehlschlug, startete die Frau einen zweiten. Die Frau wurde dann zwar schwanger, erlitt aber eine Fehlgeburt. Behauptungen, es müssten weitere tiefgefrorene Eizellen vorhanden sein, wurden laut. Zudem vermutete das Paar, einer fremden Patientin könnten die befruchteten Eizellen der Klägerin eingepflanzt worden sein. Jedenfalls wurde die Herausgabe der vermeintlichen „Reserveembrionen“ verlangt und zudem 10.000 Euro für die erlittenen psychischen Leiden.
Lange Zeugenliste
Mediziner, Biologen, Chemiker, EDV-Experten, heutige und einstige Angestellte wurden einvernommen und möglichen Dokumentationsfehlern nachgegangen. Zum Schluss hofften beide Seiten auf einen Prozesssieg. „Aus menschlicher Sicht können wir die Enttäuschung der Patientin nachvollziehen, aber wir akzeptieren keine haltlosen Vorwürfe“, ist Murtinger froh über den Ausgang des Verfahrens. Ob der Prozess in die zweite Instanz weitergetragen wird, ist offen und hängt vermutlich auch mit der Kostenfrage zusammen. Die Verliererin muss dem Prozessgewinner bereits die Kosten des ersten Rechtsstreits ersetzen. Weitere rechtliche Schritte wären mit zusätzlichen Kosten verbunden, wobei die Ungewissheit des Ausgangs bleibt.
Viel Fachwissen
Der Zivilprozess war geprägt von einer Menge Fachwissen und Expertenerklärungen. Zum einen musste sich Richterin Sieglinde Stolz ein genaues Bild der medizinischen Vorgänge machen, zum anderen musste der Dokumentationsexperte aus dem Bereich der EDV sogar zwei Mal einvernommen werden. Das fortpflanzungsmedizinische Institut ist den Vorwurf von Vertuschung und schlampiger Arbeitsweise durch das Urteil los geworden. Bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung bekämpft wird.