Wohl kein Freitagsgebet trotz Lockerungen

Vorarlberg / 23.04.2020 • 22:00 Uhr
Wohl kein Freitagsgebet trotz Lockerungen
Das Freitagsgebet wie hier in Dornbirn wird in der gewohnten Form nur schwer stattfinden können. VOL.AT

Gottesdienste werden ab dem 15. Mai wieder möglich sein, die Auflagen machen es den Muslimen schwer.

Mit dem 24. April beginnt der Fastenmonat Ramadan für die islamischen Glaubensgemeinschaften. Der deutsche Zentralrat der Muslime stellte hier bereits klar: „Die Nichtverbreitung des Virus ist dabei weiterhin die allerhöchste Religions- und Bürgerpflicht“, betont Vorsitzender Ayman Mazyek. Das gemeinsame Gebet müsse sich dem unterordnen und statt in der Moschee zu Hause stattfinden.

In Österreich wurden nun Gottesdienste wieder erlaubt – mit Einhaltung der Auflagen von einem Gläubigen pro 20 Quadratmeter und zwei Meter Abstand zwischen den Betenden. Auflagen, die für Abdi Tasdögen von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) gerade zu den Hochfesten herausfordernd werden. „Es wird schwer, wenn man auf das Gemeinschaftsgebet beharrt“, räumt er ein. Tasdögen kann sich daher derzeit nicht vorstellen, dass unter diesen Auflagen Freitagsgebete oder das Festgebet nach Ramadan stattfinden werden können.

Man werde nun aber vonseiten der IGGÖ das Gespräch mit den Moscheen- und Kultusgemeinden suchen, um eine österreichweite Lösung zu finden. Diese könne auch von der Größe der Gebetsräume und Moscheen abhängen. Ähnliches gelte auch für die anderen Glaubensgemeinschaften, betont Tasdögen, man werde in einigen Tagen dann mehr wissen.